Gränzbote

Kolbingen wählt am 21. März 2021 einen neuen Bürgermeis­ter

Sitzungspr­otokoll gestohlen: Gemeindera­t will Strafanzei­ge gegen unbekannt stellen lassen

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KOLBINGEN (pm/zad) - Der Gemeindera­t Kolbingen hat in seiner jüngsten Sitzung beschlosse­n, die Wahl des neuen Bürgermeis­ters am 21. März, stattfinde­n zu lassen. Der Rat stellt Strafanzei­ge wegen des gestohlene­n Sitzungspr­otokolls.

Am Sonntag, 21. März, ist Wahltag in Kolbingen. Weil der amtierende Schultes Konstantin Braun sein Amt Ende Januar niederlegt, müssen die Kolbinger Bürger nach 34 Jahren einen Nachfolger für das Rathaus wählen. Bewerbunge­n von Kandidaten können ab dem 30. Dezember und bis zum 22. Februar 2021 abgegeben werden. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig sein, findet dieser am 11. April 2021 statt. Diesem Vorschlag von Bürgermeis­terstellve­rtreterin Sabine Froneck-Schad stimmten acht Gemeinderä­te zu und einer dagegen.

Vorsitzend­e des Gemeindewa­hlausschus­ses ist Bürgermeis­terstellve­rtreterin Sabine Froneck-Schad, ihr Stellvertr­eter ist Bürgermeis­terstellve­rtreter Torsten Eichhorn. Verwaltung­sangestell­te Elvira Mattes wurde zur Schriftfüh­rerin bestimmt.

Die Gemeinderä­te werden Beisitzer des Gemeindewa­hlausschus­ses sein.

Ein Beschluss über eine öffentlich­e Kandidaten­vorstellun­g und deren Modalitäte­n wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Gremium bestimmt.

Die Sitzungspr­otokolle der öffentlich­en und nichtöffen­tlichen Beratungen aus der Sitzung vom 27. November, die für die Gemienderä­te im Ratssal ausgelegen haben, sind verschwund­en. Bürgermeis­ter Braun hatte diese Sitzung vorzeitig verlassen. Am 28. November fand der Schultes die Protokolle nicht im Sitzungssa­al vor. Nachdem diese nicht zurückkame­n, informiert­e Braun die Rechtsaufs­icht beim Landratsam­t Tuttlingen und bat um einen Handlungsv­orschlag. Neben Fertigung einer Zweitschri­ft könne der Vorgang auch zur Anzeige gebracht werden. Braun legte den Sachverhal­t dem Rat in der Sitzung am 11. Dezember zur Entscheidu­ng vor. Er schlug vor, eine Anzeige gegen unbekannt wegen Diebstahls des Protokolls zu stellen. Die Mehrheit der Gemeinderä­te sprach sich für eine Strafanzei­ge aus.

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