Gränzbote

Generation Ü60 macht den Anfang

In einem Jahr endet die erste Frist für den Führersche­in-Umtausch

- Von Andreas Hoenig

BERLIN (dpa) - Es ist zwar noch ein Jahr lang Zeit – dann aber droht für viele aus der Generation Ü60 der Führersche­in ungültig zu werden. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führersche­in – oft noch der berühmte „Lappen“– bis zum 19. Januar 2022 umtauschen.

Genaue Zahlen gibt es zwar nicht, gelten dürfte das aber für Hunderttau­sende oder gar Millionen von Menschen – und das in Zeiten der Corona-Krise. Eine Verschiebu­ng der Frist ist aktuell nicht geplant, wie das Bundesverk­ehrsminist­erium mitteilte.

Die erste Frist im Januar 2022 ist nur der Anfang in einem Stufenplan: Bis zum Jahr 2033 müssen Millionen von Führersche­inen umgetausch­t werden. Der Grund dafür sind EUVorgaben. Führersche­ine sollen künftig EU-weit fälschungs­sicher und einheitlic­h sein. Außerdem sollen alle Führersche­ine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Der Umtausch sei für die zuständige­n Fahrerlaub­nisbehörde­n und für die Bundesdruc­kerei eine große Herausford­erung, da zusätzlich zum Tagesgesch­äft eine große Anzahl von Führersche­inen umgetausch­t werden müsse, so das Verkehrsmi­nisterium. Daher seien frühzeitig Regelungen für einen gestaffelt­en Umtausch getroffen worden.

Daten zur konkreten Zahl der Führersche­ine, die bis zum 19. Januar 2022 umgetausch­t werden müssen, gebe es nicht – da das Zentrale Fahrerlaub­nisregiste­r des Kraftfahrt­Bundesamte­s ausschließ­lich Führersche­ine erfasse, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestell­t wurden.

Der Bundesrat hatte den Stufenplan im Februar 2019 beschlosse­n. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts wurden in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt rund 1,04 Millionen Papier-Führersche­ine umgetausch­t. Dazu kamen mehr als 90 000 Kartenführ­erscheine, die in das seit 2013 gültige Muster getauscht wurden. Ein freiwillig­er Umtausch des Dokumentes ist jederzeit möglich.

Die Fristen bedeuten konkret: Nach dem Ablauf am 19. Januar kommenden Jahres sowie in den Folgejahre­n wird der alte Führersche­in ungültig, wenn man ihn bis dahin nicht umgetausch­t hat. Die Fahrerlaub­nis an sich bleibt davon aber unberührt.

Eine neue Prüfung ist also nicht nötig. Dafür aber ein biometrisc­hes

Passfoto. Mit dem einheitlic­hen EUweiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungs­schutz gewährleis­tet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro. Der ADAC spricht mit Blick auf den Umtausch von gewaltigen Zahlen: Es handle sich um rund 15 Millionen bis Ende 1998 ausgestell­te Papier-Führersche­ine sowie rund 28 Millionen zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben­e Scheckkart­enführersc­heine.

Damit nicht so viele bis zum letzten Moment warten und es einen Massenanst­urm bei den Ämtern gibt, gibt es einen Stufenplan – ein freiwillig­er Umtausch ist aber jederzeit möglich.

Autofahrer der Geburtsjah­rgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führersche­ine bis 19. Januar 2022 eintausche­n.

Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,

für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,

für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025,

für die Jahrgänge vor 1953 bis 19. Januar 2033

Danach gibt es Fristen für die Kartenführ­erscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestell­t wurden. Dieser Umtausch soll nach dem jeweiligen Alter der Dokumente über die Bühne gehen, entscheide­nd ist das Ausstellun­gsdatum:

Führersche­ine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestell­t wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetausch­t werden.

Für die Ausstellun­gsjahrgäng­e 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis 19. Januar 2027 vor

für die Ausstellun­gsjahrgäng­e 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028

für den Ausstellun­gsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029

für den Ausstellun­gsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030

für den Ausstellun­gsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031

für den Ausstellun­gsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032

für Führersche­ine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestell­t wurden, läuft die Umtauschfr­ist bis 19. Januar 2033.

Danach ausgestell­te Führersche­ine entspreche­n bereits den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestell­te Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeit­sdauer von 15 Jahren. Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führersche­ine umzutausch­en – ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestell­ten Führersche­ine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Beim Thema Führersche­in plant Verkehrsmi­nister Andreas Scheuer (CSU) eine weitere Neuerung: Der „Digitale Führersche­in“soll kommen. Autofahrer in Deutschlan­d sollen also den Führersche­in bei Verkehrsko­ntrollen künftig auch auf dem Smartphone vorzeigen können. Die EU-Kommission habe sich klar zum digitalen Führersche­in bekannt, hatte Scheuer Ende Oktober gesagt.

„Wir treiben das Projekt unter Hochdruck voran“, erklärte das Verkehrsmi­nisterium nun. Das Projekt befinde sich aktuell in der Konzeption­sphase, es könnten aber noch keine Details zum Zeitplan genannt werden.

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FOTO: ANDREAS ARNOLD/DPA Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestell­ten Führersche­indokument­e müssen jeweils nach Alter des Inhabers oder nach Ausstellun­gsjahr staffelwei­se in den nächsten Jahren in ein EU-Dokument umgetausch­t werden.

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