BGH bestätigt Urteil wegen Mordes an Fritz von Weizsäcker
LEIPZIG/BERLIN (dpa) - Das Urteil gegen den Mörder des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag mitteilte, verwarf der 5. Strafsenat in Leipzig die Revision des Angeklagten. Der Mann aus Andernach in Rheinland-Pfalz hatte sich gegen den Schuldspruch des Landgerichts Berlins gewandt. Das Gericht hatte den 57-Jährigen im Sommer 2020 wegen Mordes an dem Mediziner und versuchten Mordes an einem Polizisten zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem ordnete es die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.