Blutdoping-Urteil: Arzt legt Revision ein
Der Erfurter Doping-Arzt Mark S. geht gegen das Urteil des Landgerichts München vor und wird Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Das teilte sein Anwalt Juri Goldstein mit. Der Mediziner argumentiert demnach, dass es einen „erheblichen Verstoß“gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens gegeben habe. Mark S. war am vergangenen Freitag wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren. Der BGH in Karlsruhe muss entscheiden, ob vor dem Landgericht München II Verfahrensfehler gemacht wurden. Die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, noch nicht entschieden zu haben, ebenfalls Revision einzulegen. Goldstein schrieb als Begründung für den Schritt in einer E-Mail, dass das Landgericht die Chance vertan habe, „einen wertvollen Einblick in die ,verborgene‘ Welt des Sports zu erhalten“, indem es „dem Bestrafungsbedürfnis der Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft nachgegangen ist“und den Blick auf Wesentliches verloren habe, nämlich das „Insiderwissen“des Angeklagten. (dpa)