Gränzbote

Blutdoping-Urteil: Arzt legt Revision ein

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Der Erfurter Doping-Arzt Mark S. geht gegen das Urteil des Landgerich­ts München vor und wird Revision vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) einlegen. Das teilte sein Anwalt Juri Goldstein mit. Der Mediziner argumentie­rt demnach, dass es einen „erhebliche­n Verstoß“gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens gegeben habe. Mark S. war am vergangene­n Freitag wegen jahrelange­n Blutdoping­s an Sportlern und gefährlich­er Körperverl­etzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverb­ot von drei Jahren. Der BGH in Karlsruhe muss entscheide­n, ob vor dem Landgerich­t München II Verfahrens­fehler gemacht wurden. Die Staatsanwa­ltschaft teilte auf Anfrage mit, noch nicht entschiede­n zu haben, ebenfalls Revision einzulegen. Goldstein schrieb als Begründung für den Schritt in einer E-Mail, dass das Landgerich­t die Chance vertan habe, „einen wertvollen Einblick in die ,verborgene‘ Welt des Sports zu erhalten“, indem es „dem Bestrafung­sbedürfnis der Öffentlich­keit und Staatsanwa­ltschaft nachgegang­en ist“und den Blick auf Wesentlich­es verloren habe, nämlich das „Insiderwis­sen“des Angeklagte­n. (dpa)

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