Ausbau der B 523 dauert noch Jahre
Geplante Dreispurigkeit vor und nach Krähenbachbrücke soll Unfallschwerpunkt entschärfen
Die Planungen, um den Unfallschwerpunkt zu entschärfen, stehen am Anfang.
TUTTLINGEN - Möglichkeiten zum Überholen gibt es auf der Bundesstraße 523 zwischen VillingenSchwenningen und Tuttlingen kaum. Häufig versuchen Autofahrer, auf der Krähenbachbrücke zwischen Talheim und Eßlingen an langsameren Fahrzeugen vorbeizukommen. Die Folge: Es kracht. Bis der Unfallschwerpunkt durch einen dreispurigen Ausbau entschärft ist, wird es aber noch Jahre dauern.
Zehn Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzten, die hauptsächlich durch das Überholen verursacht worden sind, werden durchschnittlich pro Jahr an dieser Stelle der B 523 gezählt. Die effektivste Maßnahme, die Situation zu entschärfen und die seit Jahren hohen Unfallzahlen zu reduzieren, ist aus Sicht der Unfallkommission des Landkreises Tuttlingen, den sogenannten „Überholdruck“zu senken.
Dies soll durch den Ausbau der B 523 auf drei Spuren geschehen. Auf einer Länge von je 1,5 Kilometern soll im Westen und Osten eine dritte Fahrspur gebaut werden. Die Baumaßnahme wird, so schätzt es das Regierungspräsidium (RP) Freiburg, gut vier Millionen Euro kosten. Die Mittel stellt der Bund zur Verfügung.
Bis die Bagger rollen, wird es allerdings noch Jahre dauern. Die Antwort des RP lässt den Schluss zu, dass mit den Arbeiten wahrscheinlich nicht vor dem Jahr 2025 begonnen werden kann. Momentan befindet sich „die Grünplanung – insbesondere der Landschaftspflegerische Begleitplan – in der abschließenden Abstimmung mit den Fachbehörden“, schreibt Heike Spannagel, Pressesprecherin des Freiburger RP. Zuvor waren die Anregungen und Bedenken der „Träger Öffentlicher Belange“, die im Jahr 2017 zu dem Projekt angehört worden waren, in die Planung eingearbeitet worden.
Bis zum Sommer diesen Jahres, meint Spannagel, werde die Grünplanung und der Vorentwurf vorliegen. „Auf dieser Grundlage werden dann die Planunterlagen für das Baurechts- und Planfeststellungsverfahren aufgestellt“, erklärt sie. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens soll dann im nächsten Jahr beantragt werden. „Erfahrungsgemäß dauert ein Planfeststellungsverfahren eines Projektes in dieser Größenordnung mindestens eineinhalb bis zwei Jahre“, sagt Spannagel.
Damit ist der Baubeginn noch nicht in Sicht. Erst wird die Ausführungsplanung
erarbeitet und dann der Grunderwerb durchgeführt. Dies kann auch noch einmal Zeit verstreichen lassen. Ist der Boden für den Bau der jeweils dritten Spur erworben, werden die Bauleistungen vergeben. Erst dann kann gebaut werden.