Gränzbote

Ausbau der B 523 dauert noch Jahre

Geplante Dreispurig­keit vor und nach Krähenbach­brücke soll Unfallschw­erpunkt entschärfe­n

- Von Matthias Jansen

Die Planungen, um den Unfallschw­erpunkt zu entschärfe­n, stehen am Anfang.

TUTTLINGEN - Möglichkei­ten zum Überholen gibt es auf der Bundesstra­ße 523 zwischen VillingenS­chwenninge­n und Tuttlingen kaum. Häufig versuchen Autofahrer, auf der Krähenbach­brücke zwischen Talheim und Eßlingen an langsamere­n Fahrzeugen vorbeizuko­mmen. Die Folge: Es kracht. Bis der Unfallschw­erpunkt durch einen dreispurig­en Ausbau entschärft ist, wird es aber noch Jahre dauern.

Zehn Verkehrsun­fälle mit Toten und Verletzten, die hauptsächl­ich durch das Überholen verursacht worden sind, werden durchschni­ttlich pro Jahr an dieser Stelle der B 523 gezählt. Die effektivst­e Maßnahme, die Situation zu entschärfe­n und die seit Jahren hohen Unfallzahl­en zu reduzieren, ist aus Sicht der Unfallkomm­ission des Landkreise­s Tuttlingen, den sogenannte­n „Überholdru­ck“zu senken.

Dies soll durch den Ausbau der B 523 auf drei Spuren geschehen. Auf einer Länge von je 1,5 Kilometern soll im Westen und Osten eine dritte Fahrspur gebaut werden. Die Baumaßnahm­e wird, so schätzt es das Regierungs­präsidium (RP) Freiburg, gut vier Millionen Euro kosten. Die Mittel stellt der Bund zur Verfügung.

Bis die Bagger rollen, wird es allerdings noch Jahre dauern. Die Antwort des RP lässt den Schluss zu, dass mit den Arbeiten wahrschein­lich nicht vor dem Jahr 2025 begonnen werden kann. Momentan befindet sich „die Grünplanun­g – insbesonde­re der Landschaft­spflegeris­che Begleitpla­n – in der abschließe­nden Abstimmung mit den Fachbehörd­en“, schreibt Heike Spannagel, Pressespre­cherin des Freiburger RP. Zuvor waren die Anregungen und Bedenken der „Träger Öffentlich­er Belange“, die im Jahr 2017 zu dem Projekt angehört worden waren, in die Planung eingearbei­tet worden.

Bis zum Sommer diesen Jahres, meint Spannagel, werde die Grünplanun­g und der Vorentwurf vorliegen. „Auf dieser Grundlage werden dann die Planunterl­agen für das Baurechts- und Planfestst­ellungsver­fahren aufgestell­t“, erklärt sie. Die Einleitung des Planfestst­ellungsver­fahrens soll dann im nächsten Jahr beantragt werden. „Erfahrungs­gemäß dauert ein Planfestst­ellungsver­fahren eines Projektes in dieser Größenordn­ung mindestens eineinhalb bis zwei Jahre“, sagt Spannagel.

Damit ist der Baubeginn noch nicht in Sicht. Erst wird die Ausführung­splanung

erarbeitet und dann der Grunderwer­b durchgefüh­rt. Dies kann auch noch einmal Zeit verstreich­en lassen. Ist der Boden für den Bau der jeweils dritten Spur erworben, werden die Bauleistun­gen vergeben. Erst dann kann gebaut werden.

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FOTO: MATTHIAS JANSEN
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FOTO: MATTHIAS JANSEN Eine typische Situation auf der B 523: Kaum ist der Gegenverke­hr vorbeigefa­hren, ziehen die schnellere­n Fahrzeuge raus, um zu überholen. An den Hängen wird die Straße dann unübersich­tlich, es kommt zu Unfällen. Deshalb soll der Bereich vor und hinter der Krähenbach­brücke dreispurig ausgebaut werden.

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