Diese Rechte gelten bei Click & Collect
DÜSSELDORF (dpa) - Das Bestellen im Netz mit anschließender Abholung im Laden erfreut sich wachsender Beliebtheit – nicht erst seit der Corona-Pandemie. Nicht nur große Ketten bieten diesen Service inzwischen an, sondern auch immer mehr Einzelhändler – zumindest dort, wo es erlaubt ist. Allerdings bleiben bei manchem Verbraucher Zweifel, welche Art Vertrag man da eigentlich geschlossen hat. Gilt das vom Onlineshopping her bekannte Widerrufsrecht – und wenn ja, in vollem Umfang? Die Anwort lautet: Ja, es gilt. Ist die Ware auf einer Internetseite bestellt worden, gilt auch das bei Onlinekäufen übliche zweiwöchige Widerrufsrecht, erklärt die Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen. Die weiteren Umstände des Vertragsschlusses, zum Beispiel die Abholung im Laden oder die Bezahlart, spielten dafür keine Rolle. Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht. Möchte der Kunde den Kauf widerrufen, muss er das gegenüber dem Händler am besten per E-Mail oder Brief erklären. Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder zurückzusenden, gilt nicht als Widerruf, erläutern die Experten.