Gränzbote

Diese Rechte gelten bei Click & Collect

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DÜSSELDORF (dpa) - Das Bestellen im Netz mit anschließe­nder Abholung im Laden erfreut sich wachsender Beliebthei­t – nicht erst seit der Corona-Pandemie. Nicht nur große Ketten bieten diesen Service inzwischen an, sondern auch immer mehr Einzelhänd­ler – zumindest dort, wo es erlaubt ist. Allerdings bleiben bei manchem Verbrauche­r Zweifel, welche Art Vertrag man da eigentlich geschlosse­n hat. Gilt das vom Onlineshop­ping her bekannte Widerrufsr­echt – und wenn ja, in vollem Umfang? Die Anwort lautet: Ja, es gilt. Ist die Ware auf einer Internetse­ite bestellt worden, gilt auch das bei Onlinekäuf­en übliche zweiwöchig­e Widerrufsr­echt, erklärt die Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen. Die weiteren Umstände des Vertragssc­hlusses, zum Beispiel die Abholung im Laden oder die Bezahlart, spielten dafür keine Rolle. Fällt die endgültige Kaufentsch­eidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsr­echt. Möchte der Kunde den Kauf widerrufen, muss er das gegenüber dem Händler am besten per E-Mail oder Brief erklären. Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder zurückzuse­nden, gilt nicht als Widerruf, erläutern die Experten.

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