Gränzbote

Über Hörprothes­e entscheide­n Eltern

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GOSLAR (dpa) - Hat ein Kind Hörschäden, dürfen Eltern über eine mögliche Cochlea-Implantati­on entscheide­n. Ihre Ablehnung einer solchen Operation bei ihrem Kind rechtferti­gt keinen teilweisen Entzug des Sorgerecht­s. Das hat das Amtsgerich­t Goslar entschiede­n (Az.: 12 F 226/17 SO), wie die Arbeitsgem­einschaft Familienre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins mitteilt.

Die Entscheidu­ng gegen die OP und für ein Hörgerät liege in der Entscheidu­ngsfreihei­t und Fürsorge der Eltern, argumentie­rten die Richter. Es sei nicht Aufgabe des Staats, gegen den Willen der Eltern für eine optimale Förderung ihres Kindes zu sorgen.

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