Über Hörprothese entscheiden Eltern
GOSLAR (dpa) - Hat ein Kind Hörschäden, dürfen Eltern über eine mögliche Cochlea-Implantation entscheiden. Ihre Ablehnung einer solchen Operation bei ihrem Kind rechtfertigt keinen teilweisen Entzug des Sorgerechts. Das hat das Amtsgericht Goslar entschieden (Az.: 12 F 226/17 SO), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
Die Entscheidung gegen die OP und für ein Hörgerät liege in der Entscheidungsfreiheit und Fürsorge der Eltern, argumentierten die Richter. Es sei nicht Aufgabe des Staats, gegen den Willen der Eltern für eine optimale Förderung ihres Kindes zu sorgen.