Gränzbote

Einwegpfan­d für alle Plastikfla­schen

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BERLIN (AFP) - Restaurant­s und Cafés müssen Waren zum Mitnehmen künftig auch in wiederverw­endbaren Verpackung­en anbieten: Das Bundeskabi­nett beschloss am Mittwoch eine Novellieru­ng des Verpackung­sgesetzes, die unter anderem Mehrweg-Alternativ­en für Plastikbec­her oder Styroporsc­halen ab 2023 vorsieht. Bereits kommendes Jahr fallen demnach Ausnahmen für Fruchtsäft­e oder alkoholisc­he Mischgeträ­nke bei der Einwegpfan­dpflicht weg. Auf alle Getränke in Dosen und PET-Flaschen aus Einwegplas­tik wird Pfand erhoben werden, einzig für Milcherzeu­gnisse gilt das erst ab 2024. Außerdem müssen Plastikfla­schen ab 2025 mindestens zu einem Viertel aus recyceltem Kunststoff bestehen.

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