Angeklagte im Mordfall Greta voll schuldfähig
MÖNCHENGLADBACH (dpa) - Im Prozess um den Tod des Kitakindes Greta im niederrheinischen Viersen hat eine Gutachterin die angeklagte Kindergärtnerin für voll schuldfähig erklärt. Sie habe keine Hinweise auf eine krankhafte Persönlichkeitsstörung entdecken können, sagte die forensische Psychiaterin vor dem Landgericht Mönchengladbach. Bei den Treffen sei die 25-Jährige zugewandt, souverän und sehr ruhig gewesen. Sie habe die Taten bestritten. Der Angeklagten wird Mord an einer Dreijährigen vorgeworfen. Sie soll ihr im April 2020 den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt haben. Das Kind starb zwei Wochen später im Krankenhaus. Angeklagt ist die Frau auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen. Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb fest zusammengepresst und sie in Lebensgefahr gebracht haben. In einem im Prozess verlesenen Brief aus der Haftanstalt an ihre Eltern hatte die Angeklagte beteuert, dass sie Kindern nie etwas angetan habe. „Ich bin kein Monster“, schrieb sie.