Gränzbote

Angeklagte im Mordfall Greta voll schuldfähi­g

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MÖNCHENGLA­DBACH (dpa) - Im Prozess um den Tod des Kitakindes Greta im niederrhei­nischen Viersen hat eine Gutachteri­n die angeklagte Kindergärt­nerin für voll schuldfähi­g erklärt. Sie habe keine Hinweise auf eine krankhafte Persönlich­keitsstöru­ng entdecken können, sagte die forensisch­e Psychiater­in vor dem Landgerich­t Mönchengla­dbach. Bei den Treffen sei die 25-Jährige zugewandt, souverän und sehr ruhig gewesen. Sie habe die Taten bestritten. Der Angeklagte­n wird Mord an einer Dreijährig­en vorgeworfe­n. Sie soll ihr im April 2020 den Brustkorb bis zum Atemstills­tand zusammenge­drückt haben. Das Kind starb zwei Wochen später im Krankenhau­s. Angeklagt ist die Frau auch wegen Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen in acht weiteren Fällen. Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb fest zusammenge­presst und sie in Lebensgefa­hr gebracht haben. In einem im Prozess verlesenen Brief aus der Haftanstal­t an ihre Eltern hatte die Angeklagte beteuert, dass sie Kindern nie etwas angetan habe. „Ich bin kein Monster“, schrieb sie.

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