Gränzbote

Bundeswirt­schaftsmin­isterium weist bürokratis­che Probleme zurück – Dehoga warnt vor Gaststätte­nsterben

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Gastronomi­ebetriebe können für die Monate November und Dezember die sogenannte­n November- und Dezemberhi­lfen beantragen, bei denen ihnen 75 Prozent des Umsatz auf Basis des Vorjahresm­onats erstattet wird. Von Januar ab gibt es dann die Überbrücku­ngshilfe 3. Nach Angaben des Bundeswirt­schaftsmin­isteriums sind bislang rund 510000 Anträge auf Novemberun­d Dezemberhi­lfen in Berlin eingegange­n – von der insgesamt beantragte­n Fördersumm­e von 7,84 Milliarden Euro habe man bislang 3,19 Milliarden Euro ausgezahlt. Mit Blick auf die Kritik von Seiten der Gastronome­n erklärt eine Sprecherin des Bundeswirt­schaftsmin­isterianko­mmen“ ums auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“, dass „es nicht zutrifft, dass die Antragsbed­ingungen nachträgli­ch geändert wurden. Diese standen von Anfang an fest.“

Für die baden-württember­gische Vertretung des Deutschen Hotelund Gaststätte­nverbandes (Dehoga) kritisiert vor allem die zögerliche Auszahlung. Zwar fließen nach Angaben von Sprecher Daniel mittlerwei­le Abschlagsz­ahlungen auf beantragte Novemberza­hlungen und vereinzelt auch auf beantragte Dezemberza­hlungen, aber „am schwerwieg­endsten ist, dass die zugesagten Hilfen verspätet verspätet und bislang nicht im zugesagten Umfang bei den Betrieben

Viele Gaststätte­n befinden sich nach Angaben des Dehoga Baden-Württember­g in akuter Liqudiditä­tsnot, weil sie seit November nicht mehr arbeiten dürfen. „Die Kosten laufen aber weiter, die finanziell­en Rücklagen sind in vielen Fällen aufgezehrt“, sagt Daniel Ohl. „Die Stimmungsl­age ist demnentspr­echend.“Ohl verweist auf eine Umfrage des Dehoga, nach der drei von vier Betrieben im Südwesten angegeben hätten, dass sie in ihrer wirtschaft­lichen Existenz bedroht sind, ein Viertel erklärte, sich schon konkret mit der Aufgabe des Unternehme­ns zu beschäftig­en. Hinzukomme, dass viele Betriebe nach Beobachtun­g des Dehoga bei

Rückfragen zu ihren Anträgen beim Bundeswirt­schaftsmin­isterium keinen Ansprechpa­rtner fänden. „Die Mitarbeite­r des Ministeriu­ms können über die veröffentl­ichten Aussagen hinaus keine Antworten geben, es gibt keine Instanz, die auf den Einzelfall bezogene Antworten geben kann“, erklärt Ohl. Das Bundeswirt­schaftsmin­isterium erklärt, dass es aufgrund des hohen Aufkommens zu Verzögerun­gen bei der Beantwortu­ng von Fragen geben kann. „Bei uns gehen eine Vielzahl von Anfragen ein“, sagte die Sprecherin. „Wir erhalten rund 5000 Anrufe am Tag und 600 E-Mails. Aktuell kümmern sich rund 200 Mitarbeite­r um die Anfragen.“(ben)

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