Gemeinderäte bemängeln fehlende Transparenz bei Funkmast-Debatte
Aufhalten lässt sich Vorhaben im Ortsteil Schwandorf aber nicht
NEUHAUSEN OB ECK (wr) – Der Gemeinderat Neuhausen ob Eck hat dem Vorhaben, einen Funkmasten im Ortsteil Schwandorf zu errichten, ein weiteres Mal sein Einvernehmen versagt. Ein Grund sei die fehlende Transparenz. Verhindert werden kann der Bau des Mastens aber vermutlich nicht.
Seine Meinung, das Einvernehmen für die Errichtung eines Funkmastens am geplanten Standort im Ortsteil Schwandorf doch noch zu erteilen, hat das Neuhauser Ortsgremium auch nach einer Videoschalte mit dem Kommunalbeauftragten der Telekom nicht geändert. Obwohl Daniel Eger die aktuelle Situation und insbesondere den Standort in Schwandorf intensiv und detailliert darstellte, konnte er die Gemeinderäte nicht überzeugen. Eine Mehrheit (eine Ja-Stimme, zehn NeinStimmen und eine Enthaltung) der Gemeinderäte sprach sich dagegen aus, das Einvernehmen zu erteilen.
Eger sagte, dass die Telekom am bisherigen Standort festhalten werde. Die Versorgung laufe primär auf die Ortsteile Ober- und Unterschwandorf. „Es kann keine Vollversorgung für alle Ortsteile geben“, sagte Eger zu einem Kritikpunkt der Räte. Die bautechnische Begehung sei abgeschlossen und der Vertrag mit dem Grundstückseigentümer sei abgeschlossen. Bei einer Verlegung des Standortes sei mit einem Zeitverlust von mindestens zwei Jahren zu rechnen, berichtete der Kommunalbeauftragte. Zu einem möglichen Standortwechsel sagte Eger: „Wir gewinnen nichts, wir verlieren nur.“
Dass die Gemeinderäte abermals ihr Einvernehmen versagten, hat mehrere Gründe. Einer ist, dass die Baurechtsbehörde ihre Gründe bei der ersten Stellungnahme nicht berücksichtigt habe. Zudem sei die weiterhin fehlende Transparenz für die Bürger ersichtlich. „Wir wollen und können den Bau des Funkmastes nicht verhindern, aber für zukünftige Projekte sollen der Gemeinderat und die Bürger frühzeitig informiert und einbezogen werden“, lautete der Tenor der Ratsmitglieder. Nach der Genehmigung durch die Baurechtsbehörde müsse mit einer Bauzeit zwischen zwei und drei Jahren im „Gewann Seewasen“in Schwandorf gerechnet werden.
Die Baurechtsbehörde sei auch weiterhin der Auffassung, dass durch die Vorlage der Standortbescheinigung keine Gründe für ein Versagen der Baugenehmigung vorlägen.