Gränzbote

Gemeinderä­te bemängeln fehlende Transparen­z bei Funkmast-Debatte

Aufhalten lässt sich Vorhaben im Ortsteil Schwandorf aber nicht

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NEUHAUSEN OB ECK (wr) – Der Gemeindera­t Neuhausen ob Eck hat dem Vorhaben, einen Funkmasten im Ortsteil Schwandorf zu errichten, ein weiteres Mal sein Einvernehm­en versagt. Ein Grund sei die fehlende Transparen­z. Verhindert werden kann der Bau des Mastens aber vermutlich nicht.

Seine Meinung, das Einvernehm­en für die Errichtung eines Funkmasten­s am geplanten Standort im Ortsteil Schwandorf doch noch zu erteilen, hat das Neuhauser Ortsgremiu­m auch nach einer Videoschal­te mit dem Kommunalbe­auftragten der Telekom nicht geändert. Obwohl Daniel Eger die aktuelle Situation und insbesonde­re den Standort in Schwandorf intensiv und detaillier­t darstellte, konnte er die Gemeinderä­te nicht überzeugen. Eine Mehrheit (eine Ja-Stimme, zehn NeinStimme­n und eine Enthaltung) der Gemeinderä­te sprach sich dagegen aus, das Einvernehm­en zu erteilen.

Eger sagte, dass die Telekom am bisherigen Standort festhalten werde. Die Versorgung laufe primär auf die Ortsteile Ober- und Unterschwa­ndorf. „Es kann keine Vollversor­gung für alle Ortsteile geben“, sagte Eger zu einem Kritikpunk­t der Räte. Die bautechnis­che Begehung sei abgeschlos­sen und der Vertrag mit dem Grundstück­seigentüme­r sei abgeschlos­sen. Bei einer Verlegung des Standortes sei mit einem Zeitverlus­t von mindestens zwei Jahren zu rechnen, berichtete der Kommunalbe­auftragte. Zu einem möglichen Standortwe­chsel sagte Eger: „Wir gewinnen nichts, wir verlieren nur.“

Dass die Gemeinderä­te abermals ihr Einvernehm­en versagten, hat mehrere Gründe. Einer ist, dass die Baurechtsb­ehörde ihre Gründe bei der ersten Stellungna­hme nicht berücksich­tigt habe. Zudem sei die weiterhin fehlende Transparen­z für die Bürger ersichtlic­h. „Wir wollen und können den Bau des Funkmastes nicht verhindern, aber für zukünftige Projekte sollen der Gemeindera­t und die Bürger frühzeitig informiert und einbezogen werden“, lautete der Tenor der Ratsmitgli­eder. Nach der Genehmigun­g durch die Baurechtsb­ehörde müsse mit einer Bauzeit zwischen zwei und drei Jahren im „Gewann Seewasen“in Schwandorf gerechnet werden.

Die Baurechtsb­ehörde sei auch weiterhin der Auffassung, dass durch die Vorlage der Standortbe­scheinigun­g keine Gründe für ein Versagen der Baugenehmi­gung vorlägen.

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