Umtauschpflicht für alte Führerscheine
Fahrerlaubnisse der Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis Januar 2022 erneuert werden
LANDKREIS TUTTLINGEN (pm) Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Tuttlingen weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2033 zwar alle Führerscheine umgetauscht werden müssen, nach einem Stufenplan derzeit jedoch nur die Papier-Führerscheine (grau oder rosa) der Jahrgänge 1953 bis 1958 davon betroffen sind. Diese müssen allerdings bis spätestens 19. Januar 2022 umgetauscht werden.
Benötigt werden für den Umtausch lediglich ein biometrisches Passbild, eine Kopie des Führerscheines und des Personalausweises sowie ein Antrag (bei jedem Bürgermeisteramt
erhältlich oder auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen unter Bürgerservice – Formulare von A-Z – Führerscheinstelle – Fahrerlaubnis - Antrag auf Umstellung) mit Unterschrift.
Der Antrag kann mit den genannten Unterlagen entweder bei der Wohnortgemeinde oder der Führerscheinstelle abgegeben werden. Wer sich unnötige Wege sparen möchte, kann sich den neuen Führerschein gegen einen geringen Aufpreis auch direkt nach Hause schicken lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 31 Euro, wer ihn im Landratsamt abholt, zahlt 25,30 Euro.