Gränzbote

Umtauschpf­licht für alte Führersche­ine

Fahrerlaub­nisse der Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis Januar 2022 erneuert werden

-

LANDKREIS TUTTLINGEN (pm) Die Fahrerlaub­nisbehörde des Landratsam­tes Tuttlingen weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2033 zwar alle Führersche­ine umgetausch­t werden müssen, nach einem Stufenplan derzeit jedoch nur die Papier-Führersche­ine (grau oder rosa) der Jahrgänge 1953 bis 1958 davon betroffen sind. Diese müssen allerdings bis spätestens 19. Januar 2022 umgetausch­t werden.

Benötigt werden für den Umtausch lediglich ein biometrisc­hes Passbild, eine Kopie des Führersche­ines und des Personalau­sweises sowie ein Antrag (bei jedem Bürgermeis­teramt

erhältlich oder auf der Homepage des Landkreise­s Tuttlingen unter Bürgerserv­ice – Formulare von A-Z – Führersche­instelle – Fahrerlaub­nis - Antrag auf Umstellung) mit Unterschri­ft.

Der Antrag kann mit den genannten Unterlagen entweder bei der Wohnortgem­einde oder der Führersche­instelle abgegeben werden. Wer sich unnötige Wege sparen möchte, kann sich den neuen Führersche­in gegen einen geringen Aufpreis auch direkt nach Hause schicken lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 31 Euro, wer ihn im Landratsam­t abholt, zahlt 25,30 Euro.

Newspapers in German

Newspapers from Germany