Angeklagter versetzt Gericht und muss die Kosten tragen
Zunehmend bleiben Angeklagte den von ihnen angestrebten Berufungsverhandlungen fern
ROTTWEIL/KOLBINGEN - Beim Landgericht Rottweil ist es zuletzt mehrfach vorgekommen, dass Angeklagte zu Berufungsverhandlungen, die sie selbst angestrengt haben, nicht erscheinen – ohne Angab von Gründen und ohne abzusagen. Statt der angestrebten Strafmilderung erreichen sie dadurch das Gegenteil: Sie müssen zusätzlich auch die Kosten in zweiter Instanz tragen. Meist handelt es sich um Bagatellfälle.
So auch jüngst in einem Fall, der sich in einer Tuttlinger Kreisgemeinde ereignete: Ein 38-jähriger Mann hatte Ende Mai 2018 Aluminiumspäne im Wert von 400 Euro erworben und dabei nicht nur Zahlungswilligkeit, sondern auch Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht.
Weil er die Rechnung auch nach mehrfacher Aufforderung und längerer Zeit nicht beglich, landete die Sache schließlich vor dem Amtsgericht Tuttlingen. Dort wurde der
Mann deutscher Staatsangehörigkeit zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Die sollte jetzt vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Rottweil verhandelt werden. Sowohl der Richter als auch die beiden Schöffen und die Staatsanwältin waren zur Stelle, warteten aber vergebens. Weder der Angeklagte noch sein angekündigter Verteidiger erschienen. So wurde die Berufung zurückgewiesen, das erstinstanzliche Urteil hat Rechtskraft und der Mann muss nun die Kosten auch dieses Verfahrens tragen.
Auch Kenner der Szene können sich dieses Verhalten, das zum wiederholten Mal vorkam, nicht erklären. Sie vermuten, dass Anwälte nicht erscheinen, weil sie von ihren Mandanten nicht bezahlt werden und die Mandanten dann auch kaum noch Erfolgschance sehen. Unerklärlich bleibt, warum die Täter dann ihre Berufung nicht kurzfristig zurückziehen, um so wenigstens die Kosten zu minimieren.