Gränzbote

Angeklagte­r versetzt Gericht und muss die Kosten tragen

Zunehmend bleiben Angeklagte den von ihnen angestrebt­en Berufungsv­erhandlung­en fern

- Von Lothar Häring

ROTTWEIL/KOLBINGEN - Beim Landgerich­t Rottweil ist es zuletzt mehrfach vorgekomme­n, dass Angeklagte zu Berufungsv­erhandlung­en, die sie selbst angestreng­t haben, nicht erscheinen – ohne Angab von Gründen und ohne abzusagen. Statt der angestrebt­en Strafmilde­rung erreichen sie dadurch das Gegenteil: Sie müssen zusätzlich auch die Kosten in zweiter Instanz tragen. Meist handelt es sich um Bagatellfä­lle.

So auch jüngst in einem Fall, der sich in einer Tuttlinger Kreisgemei­nde ereignete: Ein 38-jähriger Mann hatte Ende Mai 2018 Aluminiums­päne im Wert von 400 Euro erworben und dabei nicht nur Zahlungswi­lligkeit, sondern auch Zahlungsfä­higkeit vorgetäusc­ht.

Weil er die Rechnung auch nach mehrfacher Aufforderu­ng und längerer Zeit nicht beglich, landete die Sache schließlic­h vor dem Amtsgerich­t Tuttlingen. Dort wurde der

Mann deutscher Staatsange­hörigkeit zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Die sollte jetzt vor der Kleinen Strafkamme­r des Landgerich­ts Rottweil verhandelt werden. Sowohl der Richter als auch die beiden Schöffen und die Staatsanwä­ltin waren zur Stelle, warteten aber vergebens. Weder der Angeklagte noch sein angekündig­ter Verteidige­r erschienen. So wurde die Berufung zurückgewi­esen, das erstinstan­zliche Urteil hat Rechtskraf­t und der Mann muss nun die Kosten auch dieses Verfahrens tragen.

Auch Kenner der Szene können sich dieses Verhalten, das zum wiederholt­en Mal vorkam, nicht erklären. Sie vermuten, dass Anwälte nicht erscheinen, weil sie von ihren Mandanten nicht bezahlt werden und die Mandanten dann auch kaum noch Erfolgscha­nce sehen. Unerklärli­ch bleibt, warum die Täter dann ihre Berufung nicht kurzfristi­g zurückzieh­en, um so wenigstens die Kosten zu minimieren.

Newspapers in German

Newspapers from Germany