Obdachlosenunterkunft wird nur wenig genutzt
In Immendinger Sozialhaus leben derzeit zwei Personen – Nicht auf lange Aufenthalte ausgelegt
IMMENDINGEN - Im Sozialhaus der Gemeinde Immendingen an der Adamsgasse 5 in Zimmern sind derzeit zwei der insgesamt neun Unterkunftsplätze von Obdachlosen genutzt. In dem älteren Gebäude wurden drei von ursprünglich vier Wohnungen so umgebaut, dass jeweils drei Räume davon als Zimmer für Einzelpersonen dienen.
„Wir haben das Haus umgestaltet, vom Wohnungs- in einen Unterkunftscharakter“, erläutert Bürgermeister Manuel Stärk. Die Ausstattung des Obdachs ist allerdings einfach und ist nicht auf einen Daueraufenthalt der Bewohner angelegt.
Dennoch sind die beiden Männer, die in dem Gebäude leben, schon seit einiger Zeit Nutzer einer der Wohnungen. Jeder hat seinen eigenen Raum. Küche und Toilette der früheren Wohnung müssen sie sich teilen. Eine der einstigen Wohnungen ist mit ihren drei Räumen dafür gedacht, dass sie von Frauen bewohnt werden kann. Die letzte Nutzerin ist allerdings schon vor einiger Zeit ausgezogen. Erwin Brunner, der sich bei der Gemeinde Immendingen um Obdachlose kümmert, ist froh, dass es derzeit in der Adamsgasse recht ruhig zugeht. War die Belegung größer, kam es in der Vergangenheit auch schon zu Reibereien zwischen den Bewohnern oder zu Ruhestörungen im und ums Haus.
Bezogen werden kann das Obdachlosengebäude von Menschen, die auf der Straße leben oder ihre Wohnung verloren haben. „Wenn jemand in Obdachlosigkeit gerät, ist das ein rechtswidriger Zustand und die Gemeinde muss sich darum kümmern“, erklärt Brunner. Eine vom Immendinger Gemeinderat Ende 2016 erlassene und seit dem Jahr 2017 gültige Satzung legt fest, dass eines der Unterkunftszimmer monatlich 226 Euro beziehungsweise 7,53 Euro am Tag kostet. Ein Raum kann auch doppelt belegt werden. „Meist bezahlt das Sozialamt diesen Mietbetrag“, so Erwin Brunner.
Die Räume sind zwar von der Gemeinde modernisiert worden was Elektrik, Böden und Anstriche angeht, ansonsten bleiben sie aber bewusst einfach ausgestattet. So gebe es dort beispielsweise keinen Anspruch auf eine Internetverbindung. „Es handelt sich nur um ein Obdach, nicht mehr“, betont Brunner. Dafür gibt es für das Sozialhaus auch eine Hausordnung, an die sich die Obdachlosen halten müssen. Diese schreibt unter anderem Kehrwochen und Räumdienste vor.