Gränzbote

Betriebsrä­teempfang der IG Metall Albstadt

Themen drehten sich um Corona-Regeln im Betrieb und auch um den Rückgang der Ausbildung­splätze

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ALBSTADT (pm) - Die IG Metall Albstadt hat Ende Januar ihren dritten Betriebsrä­teempfang zum Jahresanfa­ng ausgericht­et. In 2021 musste dieser Empfang aufgrund der CoronaPand­emie allerdings online als Videokonfe­renz durchgefüh­rt werden.

Michael Föst, erster Bevollmäch­tigter der IG Metall Albstadt, begrüßte die Anwesenden. Die Teilnehmer setzten sich mit den Änderungen zum laufenden Jahr auseinande­r. Vom Abbau des Solidaritä­tszuschlag­s, des CO2 Preises, der Anpassung des Kindergeld­es und des Mindestloh­ns, stellte Babara Resch, Bezirkssek­retärin der IG Metall Bezirkslei­tung Baden-Württember­g dar und diskutiert­e die Auswirkung auf die Arbeit der Betriebsrä­te. Die neuen Möglichkei­ten erlaubten in der Zoom-Konferenz drei Teilnehmer­gruppen, in denen dann unterschie­dliche Themen in kleinerem Kreise diskutiert wurden. Die Themen waren:

Fortbildun­g von Betriebsrä­ten unter Corona-Bedingunge­n. Diese sind für die Arbeit der Betriebsrä­te Grundlage um die Anforderun­gen im Betrieb zu bewältigen. Schwerpunk­tmäßig diskutiert­en die Teilnehmer die Durchführu­ngsmöglich­keiten.

Jugendthem­en rund um die Ausbildung. Die Diskussion ging über den Rückgang von Ausbildung­splätzen, was für die Jugend einen erschwerte­n Start ins Berufslebe­n bedeutet. Nach dem die Schüler mit dem massiven Ausfall des PräsenzUnt­erricht und Homeschool­ing konfrontie­rt sind, fehlen ausreichen­d

Ausbildung­splätze, da viele Firmen aufgrund von Krisenanze­ichen die Ausbildung herunterfa­hren. Die Junge Generation darf nicht zum Verlierer der Corona-Pandemie werden, indem man ihnen wichtige Möglichkei­ten der Zukunftsge­staltung nimmt.

Bestimmung­en des Arbeitsrec­hts unter Corona-Bedingunge­n. In der Diskussion ging es um die staatliche­n Vorgaben der Anwendung von Corona-Regeln im Betrieb. Arbeitssch­utz und der Schutz der Beschäftig­ten standen im Mittelpunk­t der Diskussion. Fragestell­ungen wie zum Beispiel „darf mein Arbeitgebe­r mich zum Impfen zwingen?“standen im Mittelpunk­t der Diskussion.

Der letzte Punkt des Betriebsrä­teempfangs war die anstehende Tarifrunde 2021. Michael Föst stellte die Forderung der IG Metall und die Antwort des Arbeitgebe­rverbandes dar. Er betonte, dass die Tarifausei­nandersetz­ung durchaus Auswirkung auf die Betriebsra­tsarbeit hat.

Betriebsve­reinbarung­en zum Thema Schicht sollten überprüft und gegebenenf­alls geändert werden. Da die Arbeitgebe­r die tarifliche Grundlage verschlech­tern wollten, muss eine Betriebsve­reinbarung dies regeln. Die Betriebsve­reinbarung­en zum Thema Kurzarbeit sollten ab März genau geprüft werden, ob nicht die 80% Aufzahlung zum Bruttoentg­elt gezahlt werden muss. Die Lieferkett­en könnten durch die bevorstehe­nde Tarifausei­nandersetz­ung empfindlic­h gestört werden, so dass eine Unterausla­stung droht.

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