Die Tuttlinger können ab Mittwoch wählen
Dann ist das Wahlamt in der städtischen Galerie geöffnet – Vorzeitige Stimmabgabe per Briefwahl
TUTTLINGEN (pm) - Am 14. März wird der 17. Baden-württembergische Landtag gewählt. Alle Wahlberechtigten in Tuttlingen und in den Stadtteilen werden bis zum 21. Februar die Wahlbenachrichtigung erhalten. Das Wahlamt wird in diesem Jahr nicht im Rathaus, sondern in der Galerie der Stadt Tuttlingen zu finden sein. Ab Mittwoch, 10. Februar, ist das Wahlamt geöffnet und bietet die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe per Briefwahl.
Somit besteht für jeden Wahlberechtigten, der am Wahlsonntag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann oder möchte, die Option, bereits vor dem eigentlichen Wahltag am 14. März einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen und zu wählen.
Die Briefwahlunterlagen können folgendermaßen beantragt werden:
Online: Am einfachsten und bequemsten ist es, die Briefwahlunterlagen per Online-Formular auf www.tuttlingen.de zu beantragen. Hierfür ist es zwingend nötig, die Wahlbezirks- und Wählernummern, die auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt sind, anzugeben. Es erscheint eine direkte Mitteilung, ob der Antrag entgegengenommen werden konnte. Der Link steht bis zum 11. März, 12 Uhr, zur Verfügung.
Online über QR-Code: Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein QRCode abgedruckt, der direkt zum Online-Antragsformular führt.
Per Post über die Wahlbenachrichtigung: Die Briefwahlunterlagen können auch mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Das ausgefüllte Formular – Unterschrift nicht vergessen – kann per Post verschickt werden oder auch in den Briefkasten vor dem Haupteingang des Tuttlinger Rathauses eingeworfen werden.
Persönlich beantragen und direkt wählen: Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich während der Öffnungszeiten des Wahlamtes in der Galerie beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt zu wählen und die Unterlagen in die Urne einzuwerfen. Hierbei ist zu beachten, dass die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben sein muss, wenn Unterlagen für andere Personen abgeholt werden.
Telefonische Anträge können leider nicht entgegengenommen werden. Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 12. März, 18 Uhr. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt bis spätestens 14. März, um 18 Uhr vorliegen.
Das Wahlamt in der Galerie der Stadt Tuttlingen, Rathausstraße 7, ist Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16.30 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Außerdem ist es telefonisch unter 07461/ 99-264, -192, -179 oder per E-Mail an wahl@tuttlingen.de zu erreichen. Sowohl im Wahlamt wie auch in den Wahllokalen selbst sind die derzeit gültigen Hygiene- und Schutzvorschriften einzuhalten.