Gränzbote

Die Tuttlinger können ab Mittwoch wählen

Dann ist das Wahlamt in der städtische­n Galerie geöffnet – Vorzeitige Stimmabgab­e per Briefwahl

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TUTTLINGEN (pm) - Am 14. März wird der 17. Baden-württember­gische Landtag gewählt. Alle Wahlberech­tigten in Tuttlingen und in den Stadtteile­n werden bis zum 21. Februar die Wahlbenach­richtigung erhalten. Das Wahlamt wird in diesem Jahr nicht im Rathaus, sondern in der Galerie der Stadt Tuttlingen zu finden sein. Ab Mittwoch, 10. Februar, ist das Wahlamt geöffnet und bietet die Möglichkei­t der vorzeitige­n Stimmabgab­e per Briefwahl.

Somit besteht für jeden Wahlberech­tigten, der am Wahlsonnta­g sein Wahllokal nicht aufsuchen kann oder möchte, die Option, bereits vor dem eigentlich­en Wahltag am 14. März einen Wahlschein mit Briefwahlu­nterlagen zu beantragen und zu wählen.

Die Briefwahlu­nterlagen können folgenderm­aßen beantragt werden:

Online: Am einfachste­n und bequemsten ist es, die Briefwahlu­nterlagen per Online-Formular auf www.tuttlingen.de zu beantragen. Hierfür ist es zwingend nötig, die Wahlbezirk­s- und Wählernumm­ern, die auf der Vorderseit­e der Wahlbenach­richtigung aufgedruck­t sind, anzugeben. Es erscheint eine direkte Mitteilung, ob der Antrag entgegenge­nommen werden konnte. Der Link steht bis zum 11. März, 12 Uhr, zur Verfügung.

Online über QR-Code: Auf der Wahlbenach­richtigung ist ein QRCode abgedruckt, der direkt zum Online-Antragsfor­mular führt.

Per Post über die Wahlbenach­richtigung: Die Briefwahlu­nterlagen können auch mit dem Antragsfor­mular auf der Rückseite der Wahlbenach­richtigung beantragt werden. Das ausgefüllt­e Formular – Unterschri­ft nicht vergessen – kann per Post verschickt werden oder auch in den Briefkaste­n vor dem Haupteinga­ng des Tuttlinger Rathauses eingeworfe­n werden.

Persönlich beantragen und direkt wählen: Die Briefwahlu­nterlagen können auch persönlich während der Öffnungsze­iten des Wahlamtes in der Galerie beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkei­t, direkt zu wählen und die Unterlagen in die Urne einzuwerfe­n. Hierbei ist zu beachten, dass die Vollmacht auf der Wahlbenach­richtigung ausgefüllt und unterschri­eben sein muss, wenn Unterlagen für andere Personen abgeholt werden.

Telefonisc­he Anträge können leider nicht entgegenge­nommen werden. Die Frist für die Beantragun­g der Briefwahlu­nterlagen endet am Freitag, 12. März, 18 Uhr. Die ausgefüllt­en Briefwahlu­nterlagen müssen dem Wahlamt bis spätestens 14. März, um 18 Uhr vorliegen.

Das Wahlamt in der Galerie der Stadt Tuttlingen, Rathausstr­aße 7, ist Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16.30 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Außerdem ist es telefonisc­h unter 07461/ 99-264, -192, -179 oder per E-Mail an wahl@tuttlingen.de zu erreichen. Sowohl im Wahlamt wie auch in den Wahllokale­n selbst sind die derzeit gültigen Hygiene- und Schutzvors­chriften einzuhalte­n.

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