Gränzbote

Alkoholver­bot geplant

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Keine Fasnet, dafür ein Spaziergan­g mit Glühwein? So leicht wird das an den kommenden Tagen nicht möglich sein, denn der Landkreis Tuttlingen wird für die Fasnetstag­e Alkoholver­botszonen ausweisen.

Das Verbot von Alkoholaus­schank und -konsum im öffentlich­en Raum soll für die Stadtzentr­en von Tuttlingen, Spaichinge­n und Trossingen gelten, sagte Julia Hager, Pressespre­cherin des Landratsam­ts, auf Nachfrage unserer Zeitung. Darüber hinaus sind auch die Ortskerne der Tuttlinger Teilorte Möhringen, Nendingen und Eßlingen von der Regelung betroffen. Genaue Karten wird das Landratsam­t am Mittwoch veröffentl­ichen. Hintergrun­d ist die Absicht der Behörden, das Fasnetsges­chehen soweit wie möglich einzudämme­n. Die Polizei habe in Gesprächen darum gebeten, entspreche­nde Zonen auszuweise­n, so Hager.

Zuvor hatte es schon ein landesweit­es Verbot von Alkohol im öffentlich­en Raum gegeben. Baden-Württember­g hatte die Regelung mit der aktuellen Corona-Verordnung zum 27. Januar aber geändert. Darin wurde die Hoheit über die Alkoholver­botszonen den Landratsäm­tern übertragen. Wörtlich heißt es nun unter Paragraph 1e: „Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist auf von den zuständige­n Behörden festgelegt­en Verkehrs- und Begegnungs­flächen in Innenstädt­en oder sonstigen öffentlich­en Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergeh­end aufhalten, verboten. Die Abgabe von alkoholhal­tigen Getränken ist nur in verschloss­enen Behältniss­en erlaubt.“(dh)

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