Alkoholverbot geplant
Keine Fasnet, dafür ein Spaziergang mit Glühwein? So leicht wird das an den kommenden Tagen nicht möglich sein, denn der Landkreis Tuttlingen wird für die Fasnetstage Alkoholverbotszonen ausweisen.
Das Verbot von Alkoholausschank und -konsum im öffentlichen Raum soll für die Stadtzentren von Tuttlingen, Spaichingen und Trossingen gelten, sagte Julia Hager, Pressesprecherin des Landratsamts, auf Nachfrage unserer Zeitung. Darüber hinaus sind auch die Ortskerne der Tuttlinger Teilorte Möhringen, Nendingen und Eßlingen von der Regelung betroffen. Genaue Karten wird das Landratsamt am Mittwoch veröffentlichen. Hintergrund ist die Absicht der Behörden, das Fasnetsgeschehen soweit wie möglich einzudämmen. Die Polizei habe in Gesprächen darum gebeten, entsprechende Zonen auszuweisen, so Hager.
Zuvor hatte es schon ein landesweites Verbot von Alkohol im öffentlichen Raum gegeben. Baden-Württemberg hatte die Regelung mit der aktuellen Corona-Verordnung zum 27. Januar aber geändert. Darin wurde die Hoheit über die Alkoholverbotszonen den Landratsämtern übertragen. Wörtlich heißt es nun unter Paragraph 1e: „Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist auf von den zuständigen Behörden festgelegten Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt.“(dh)