Gränzbote

Milderes Urteil für Betrug in Apotheke

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ROTTWEIL (här) – Ein milderes Urteil als in erster Instanz hat eine inzwischen 38-jährige Frau vor der Berufungsk­ammer des Landgerich­ts Rottweil erreicht. Sie hatte in einer Apotheke in der Rottweiler Innenstadt zwischen Januar 2017 und Mai 2018 Kosmetik-Produkte im Wert von mehr als 21 000 Euro entwendet und dann über Ebay verkauft. Deshalb wurde sie im Juli des vergangene­n Jahres vom Amtsgerich­t Rottweil zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt.

Dagegen legte die frühere Angestellt­e, die entlassen worden war, Berufung ein. Nach einer ersten Verhandlun­g vertagte sich das Gericht, um offene Fragen zu klären. Wenige Wochen später fiel die Entscheidu­ng: Da die Täterin geständig war und sie nun als geringfügi­g beschäftig­te Reinigungs­kraft ihren Lebensunte­rhalt bestreiten muss, reduzierte das Gericht die Geldstrafe auf 1800 Euro. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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