Milderes Urteil für Betrug in Apotheke
ROTTWEIL (här) – Ein milderes Urteil als in erster Instanz hat eine inzwischen 38-jährige Frau vor der Berufungskammer des Landgerichts Rottweil erreicht. Sie hatte in einer Apotheke in der Rottweiler Innenstadt zwischen Januar 2017 und Mai 2018 Kosmetik-Produkte im Wert von mehr als 21 000 Euro entwendet und dann über Ebay verkauft. Deshalb wurde sie im Juli des vergangenen Jahres vom Amtsgericht Rottweil zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt.
Dagegen legte die frühere Angestellte, die entlassen worden war, Berufung ein. Nach einer ersten Verhandlung vertagte sich das Gericht, um offene Fragen zu klären. Wenige Wochen später fiel die Entscheidung: Da die Täterin geständig war und sie nun als geringfügig beschäftigte Reinigungskraft ihren Lebensunterhalt bestreiten muss, reduzierte das Gericht die Geldstrafe auf 1800 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.