Kinder in der Notbetreuung sind unfallversichert
TUTTLINGEN (pm) - Kita-Kinder sowie Schüler sind in den Tuttlinger Tageseinrichtungen und Schulen sowie auf den Wegen automatisch bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz besteht auch in der Notbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie, wie die Stadt nun mitteilt.
Wie schnell ist das Knie verletzt oder die Brille beim Fangenspielen zu Bruch gegangen – für Eltern, Erzieher sowie Lehrkräfte ist es wichtig zu wissen, dass alle Kinder sowie Schüler automatisch gesetzlich unfallversichert sind. Der Versicherungsschutz besteht während des Besuchs von staatlich anerkannten Kindertageseinrichtungen, allgemeinund berufsbildenden Schulen, in der Notbetreuung sowie auf allen damit verbundenen Wegen. Dafür muss keine besondere Versicherung abgeschlossen werden, denn die Aufwendungen werden von der Stadt Tuttlingen und dem Land Baden-Württemberg getragen.
Das Leistungsspektrum der UKBW reicht von Erster Hilfe, über ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Versorgung mit Medikamenten, Krankengymnastik, ambulante und stationäre Pflege bis hin zur Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden. Sollten sich Kinder oder Jugendliche nachweislich in der Kita, Schule oder Notbetreuung mit dem Corona-Virus anstecken, sind sie bei der UKBW versichert, meldet die Stadtverwaltung.