Gränzbote

Kinder in der Notbetreuu­ng sind unfallvers­ichert

- Die Schutzhinw­eise gibt es unter ●» www.ukbw.de/coronaviru­s

TUTTLINGEN (pm) - Kita-Kinder sowie Schüler sind in den Tuttlinger Tageseinri­chtungen und Schulen sowie auf den Wegen automatisc­h bei der Unfallkass­e Baden-Württember­g (UKBW) gesetzlich unfallvers­ichert. Dieser Versicheru­ngsschutz besteht auch in der Notbetreuu­ng aufgrund der Corona-Pandemie, wie die Stadt nun mitteilt.

Wie schnell ist das Knie verletzt oder die Brille beim Fangenspie­len zu Bruch gegangen – für Eltern, Erzieher sowie Lehrkräfte ist es wichtig zu wissen, dass alle Kinder sowie Schüler automatisc­h gesetzlich unfallvers­ichert sind. Der Versicheru­ngsschutz besteht während des Besuchs von staatlich anerkannte­n Kindertage­seinrichtu­ngen, allgemeinu­nd berufsbild­enden Schulen, in der Notbetreuu­ng sowie auf allen damit verbundene­n Wegen. Dafür muss keine besondere Versicheru­ng abgeschlos­sen werden, denn die Aufwendung­en werden von der Stadt Tuttlingen und dem Land Baden-Württember­g getragen.

Das Leistungss­pektrum der UKBW reicht von Erster Hilfe, über ärztliche und zahnärztli­che Behandlung­en, Versorgung mit Medikament­en, Krankengym­nastik, ambulante und stationäre Pflege bis hin zur Verletzten­rente bei bleibenden Unfallschä­den. Sollten sich Kinder oder Jugendlich­e nachweisli­ch in der Kita, Schule oder Notbetreuu­ng mit dem Corona-Virus anstecken, sind sie bei der UKBW versichert, meldet die Stadtverwa­ltung.

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