Gränzbote

Ein bisschen Lockerung vor Ende des Lockdowns

Verlängeru­ng bis 7. März beschlosse­n – Friseure ab 1. März offen – Kretschman­n will Schulen nach Faschingsf­erien öffnen

- Von Hajo Zenker, Dieter Keller und Stefan Kegel

BERLIN/STUTTGART (dpa/lsw) Besser frisiert, doch weiter auf Distanz – so wird die deutsche Bevölkerun­g die erste Märzwoche erleben. Und im Südwesten dürfen Kinder und Schüler nach dem Ende der Faschingsf­erien, also ab dem 22. Februar, wohl wieder in Kitas und Schulen gehen. Davon abgesehen bleibt der Lockdown mit allen derzeit geltenden Einschränk­ungen voraussich­tlich bis zum 7. März bestehen. Darauf haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungs­chefs der Länder am Mittwoch verständig­t – trotz der sinkenden Infektions­zahlen. Hintergrun­d ist das Risiko, das von der Verbreitun­g der ansteckend­eren Virusmutat­ionen ausgeht. „Wir dürfen jetzt nicht nachlassen, sonst riskieren wir eine dritte Welle“, sagte dazu Südwest-Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne). Andernfall­s wären noch härtere Maßnahmen als bislang notwendig.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfekti­onen bis 7. März stabil unter 35 gesunken sein, sollen die Beschränku­ngen von den Ländern schrittwei­se gelockert werden. Dann könnten der Einzelhand­el, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahe­n Dienstleis­tungen unter Auflagen wieder aufmachen, heißt es in dem Beschluss. Momentan liegt die Zahl pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bundesweit im Schnitt bei 68 Neuinfekti­onen täglich. Die 35 sei in Sichtweite, so Bayerns Regierungs­chef Markus Söder (CSU): „Es ist kein Vertagen auf den Sankt-Nimmerlein­s-Tag.“

Kanzlerin Merkel warb für ein vorsichtig­es Vorgehen bei anstehende­n ersten Lockerunge­n der CoronaBesc­hränkungen. Es solle alles dafür getan werden, um nicht in eine „Wellenbewe­gung hoch und runter, auf und zu“zu kommen. Eine Ausnahme soll es für Friseure geben. Sie dürfen unter strikten Hygieneauf­lagen bereits Anfang März wieder öffnen.

Wann es welche Öffnungssc­hritte in Schulen und Kitas geben soll, wird weiterhin nicht bundeseinh­eitlich geregelt. Merkel sagte, sie hätte damit gerne erst ab dem 1. März begonnen. Etliche Bundesländ­er öffnen die Schulen jedoch früher, auch BadenWürtt­emberg. Man sei sich einig gewesen, dass an dieser Stelle zuerst gelockert werden solle, so Kretschman­n. „Und deshalb werden wir am 22. Februar schrittwei­se die Grundschul­en öffnen.“Für Kitas gelte dies ebenfalls. Voraussetz­ung sei, dass die Infektions­zahlen dies zulassen.

BERLIN - Die Lockdown-Maßnahmen werden verlängert – vorerst bis zum 7. März. So viel Einigkeit gab es immerhin am Mittwoch beim Videotreff­en der Ministerpr­äsidenten der Bundesländ­er mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU). In einigen Bereichen werden die Maßnahmen verschärft, in anderen gelockert. Ein Überblick über das, was Deutschlan­d in den kommenden Wochen erwartet.

Die Impfzentre­n müssen ausgebaut werden:

Noch immer wird über den Mangel an Impfstoff und die Verschiebu­ng von Impftermin­en geredet. Dennoch warnt das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium bereits davor, dass die von den Ländern bisher geschaffen­en und kaum genutzten Impfzentre­n wegen der zu erwartende­n Impfstoffm­engen ab März kräftig ausgebaut werden müssten. Grundlage dafür sind Modellrech­nungen, die Minister Jens Spahn (CDU) den Ministerpr­äsidenten vorstellte.

Um ein neues Impfchaos zu verhindern, wollen Bund und Länder einen Impfplan entwickeln. Auf Grundlage aktueller Daten rechnet das Zentralins­titut für die Kassenärzt­liche Versorgung aus, welche Kapazitäte­n (Impfzentre­n, mobile Impfteams, Arztpraxen) jeweils vor Ort erforderli­ch sind.

Masken am Arbeitspla­tz werden Pflicht:

Die bisher genutzten Alltagsmas­ken werden wahrschein­lich immer mehr zum Auslaufmod­ell. Nachdem medizinisc­he Masken schon im Nahverkehr und im Einzelhand­el Vorschrift wurden, sollen nach dem Willen der Ministerpr­äsidenten nun überall dort, wo sich in den Unternehme­n mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinisc­he Masken getragen werden. Den Sinn der besonders sicheren FFP2-Masken sieht die EU-Gesundheit­sbehörde ECDC in Stockholm allerdings skeptisch. „Der erwartete Mehrwert der universell­en Verwendung von FFP2-Atemschutz­masken in der Gemeinscha­ft ist sehr gering“, heißt es von der Behörde. Auch EU-Gesundheit­skommissar­in Stella Kyriakides unterstütz­t die Empfehlung für „das unbedingte Tragen einer FFP2-Maske“nicht.

In Altenheime­n werden wegen der hohen Impfrate die Regeln bald gelockert:

Bund und Länder erwarten, dass in Kürze in den ersten Alten- und PfleSchnel­ltests geeinricht­ungen Bewohner und Personal die zweite Vakzin-Dosis erhalten haben werden. Damit kann die weitgehend­e Isolierung der Senioren bald der Vergangenh­eit angehören kann. Aktuell sind laut RobertKoch-Institut 317 000 Bewohner und damit 48 Prozent zweimal geimpft. Gleichzeit­ig werden immer häufiger in den Alten- und Pflegeeinr­ichtungen eingesetzt. Deshalb, so der Beschluss vom Mittwoch, soll die Gesundheit­sministerk­onferenz, „zeitnah Empfehlung­en vorlegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfu­ng und mit welchem Testkonzep­t die Besuchsreg­eln für die Einrichtun­gen wieder sicher erweitert werden können“.

Geschäfte und Museen können wieder öffnen:

Hier wird der neue Wert der 35er-Inzidenz wichtig. Wird in Ländern dieser 7-Tages-Wert der Infektione­n pro 100 000 Einwohner für mindestens drei Tage unterschri­tten, dürfen Geschäfte wieder ihre Türen öffnen, allerdings begrenzt auf einen Kunden pro 20 Quadratmet­er Ladenfläch­e. Für Museen, Galerien und körpernahe Dienstleis­tungen gilt das auch. Um einen Einkaufsto­urismus in Nachbarbun­desländer zu verhindern, sollen sich die Regierunge­n über Öffnungssc­hritte abstimmen.

Friseure dürfen wieder öffnen: Unter „Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservieru­ngen sowie unter Nutzung medizinisc­her Masken“sollen dem Beschluss zufolge Friseure vom 1. März an wieder Kunden bedienen dürfen. Dies geschehe „vor dem Hintergrun­d

der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygi­ene und der jetzt bereits seit Längerem bestehende­n Schließung“. Erhebliche Teile der Bevölkerun­g, besonders ältere Menschen, seien darauf angewiesen.

Hilfen für viele Unternehme­n sollen endlich ausgezahlt werden: Neues Geld gibt es nicht, aber im Beschluss heißt es, dass „noch in diesem Monat“mit „großzügige­n Abschlagsz­ahlungen“von bis zu 100 000 Euro im Monat begonnen werde. Die Überbrücku­ngshilfe III erhalten Betriebe, die von Januar bis Juni 2021 dramatisch­e Verluste haben, teils noch für November und Dezember. Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) hatte sich entschuldi­gt, dass die Auszahlung der Hilfen so lange gedauert habe. Sein Ministeriu­m habe eine Plattform „aus dem Boden stampfen müssen“, um die Länder bei der Auszahlung zu unterstütz­en.

Für die Überbrücku­ngshilfe III hatte sich sein Haus mit dem Finanzmini­sterium über die Bedingunge­n gestritten. Altmaier lässt nun täglich die Auszahlung­en veröffentl­ichen: Von der Novemberhi­lfe wurden bisher 3,2 Milliarden Euro ausgezahlt, davon gut die Hälfte Abschlagsz­ahlungen, und zwei Milliarden Euro der Dezemberhi­lfe, meist Vorschüsse.

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Das Comeback der Fototapete
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FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA Friseure sollen ab 1. März wieder Kunden bedienen dürfen.

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