Gränzbote

Die Geburtsstu­nde des Datenschut­zes

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50 Jahre alt ist das erste Datenschut­zgesetz der Welt vergangene­s Jahr geworden. Gemeinsam mit dem Volkszählu­ngsurteil von 1983, in dem das Recht auf informatio­nelle Selbstbest­immung etabliert wurde, gilt es als Geburtsstu­nde des Datenschut­zes in Deutschlan­d. Die Initialzün­dung gab kurioserwe­ise ein Leitartike­l in der „Frankfurte­r Allgemeine­n Zeitung“. Ein Redakteur schrieb damals über die „Revolution der Elektronen­gehirne“, die längst begonnen habe und besorgnise­rregende Tendenzen aufweise: Wenn der Staat Informatio­nen über seine Bürger zentral speichern und kombiniere­n könne, drohe eine „Totalisier­ung des Staates auf Umwegen“.

Der Leitartikl­er konnte einen relativ einflussre­ichen Leser überzeugen. Der hessische Ministerpr­äsident Georg-August Zinn, aufgrund seiner Widerstand­serfahrung­en in der Nazizeit sensibel für das Thema, soll laut Zeitzeugen noch am selben Tag einen Gesetzentw­urf in Auftrag gegeben haben, mit dem die staatliche Nutzung von Datenbanke­n reguliert werden sollte. Geboren war der deutsche Datenschut­z, der 45 Jahre später ganz Europa erobern sollte. (igs)

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