Die Geburtsstunde des Datenschutzes
50 Jahre alt ist das erste Datenschutzgesetz der Welt vergangenes Jahr geworden. Gemeinsam mit dem Volkszählungsurteil von 1983, in dem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung etabliert wurde, gilt es als Geburtsstunde des Datenschutzes in Deutschland. Die Initialzündung gab kurioserweise ein Leitartikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Ein Redakteur schrieb damals über die „Revolution der Elektronengehirne“, die längst begonnen habe und besorgniserregende Tendenzen aufweise: Wenn der Staat Informationen über seine Bürger zentral speichern und kombinieren könne, drohe eine „Totalisierung des Staates auf Umwegen“.
Der Leitartikler konnte einen relativ einflussreichen Leser überzeugen. Der hessische Ministerpräsident Georg-August Zinn, aufgrund seiner Widerstandserfahrungen in der Nazizeit sensibel für das Thema, soll laut Zeitzeugen noch am selben Tag einen Gesetzentwurf in Auftrag gegeben haben, mit dem die staatliche Nutzung von Datenbanken reguliert werden sollte. Geboren war der deutsche Datenschutz, der 45 Jahre später ganz Europa erobern sollte. (igs)