Ausnahmen
Seit dem 11. Januar gilt für Selbsthilfegruppen nicht mehr die Ausnahmeregelung der „sozialen Fürsorge“, mit der sie sich bis zu zehn Leuten und unter Hygieneauflagen trotz Lockdowns treffen konnten. Ausnahmefälle sind jetzt nur erlaubt, wenn das Gruppentreffen zwingend erforderlich und unaufschiebbar ist. Das gilt für Selbsthilfegruppen für psychische Erkrankungen sowie Suchtgruppen.
Im Landkreis Tuttlingen betrifft das unter andere, folgende Gruppen: Depressionsgruppe Atempause Tuttlingen, Depressionsgruppe Regenbogen Spaichingen, Depressionsgruppe Sonnenschein Tuttlingen, Depressionsgruppe Gemeinsam sind wir stark Trossingen; Soziale Phobie Gruppe Tuttlingen, verschiedene Suchtgruppen, Seelische Belastung nach Trennung. (ajs)