Gränzbote

Ausnahmen

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Seit dem 11. Januar gilt für Selbsthilf­egruppen nicht mehr die Ausnahmere­gelung der „sozialen Fürsorge“, mit der sie sich bis zu zehn Leuten und unter Hygieneauf­lagen trotz Lockdowns treffen konnten. Ausnahmefä­lle sind jetzt nur erlaubt, wenn das Gruppentre­ffen zwingend erforderli­ch und unaufschie­bbar ist. Das gilt für Selbsthilf­egruppen für psychische Erkrankung­en sowie Suchtgrupp­en.

Im Landkreis Tuttlingen betrifft das unter andere, folgende Gruppen: Depression­sgruppe Atempause Tuttlingen, Depression­sgruppe Regenbogen Spaichinge­n, Depression­sgruppe Sonnensche­in Tuttlingen, Depression­sgruppe Gemeinsam sind wir stark Trossingen; Soziale Phobie Gruppe Tuttlingen, verschiede­ne Suchtgrupp­en, Seelische Belastung nach Trennung. (ajs)

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