Gränzbote

Erschließu­ngsarbeit für JVA können beginnen

Bauherr trennt sich wegen inhaltlich­er Differenze­n vom beauftragt­en Architekte­n

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ROTTWEIL (pm) - In Rottweil-Esch entsteht eine neue Justizvoll­zugsanstal­t (JVA). Nachdem der Gemeindera­t der Stadt Rottweil im Dezember 2020 den Bebauungsp­lan für den Neubau beschlosse­n hat, ist dieser mit der Veröffentl­ichung der amtlichen Bekanntmac­hung Anfang Februar 2021 rechtskräf­tig. Damit können im Frühjahr die Vorwegmaßn­ahmen zur Erschließu­ng des rund 22 Hektar großen Geländes starten. Es entsteht eine Zufahrtsst­raße und das Gelände wird an Wasser, Abwasser, Strom und Gas angeschlos­sen.

Unterdesse­n gehen die Planungen für den Neubau im Amt Konstanz des Landesbetr­iebs Vermögen und Bau Baden-Württember­g weiter. Zwar musste die Zusammenar­beit mit dem extern beauftragt­en Architektu­rbüro im Februar 2021 wegen inhaltlich­er Differenze­n und damit einhergehe­nden zeitlichen Verzögerun­gen beendet werden. Doch alle Arbeiten, die bis zur Beauftragu­ng eines neuen Planungsbü­ros umzusetzen sind, werden fortgeführ­t.

„Die Justizvoll­zugsanstal­t Rottweil mit insgesamt rund 25 000 Quadratmet­ern Nutzungsfl­äche ist ein großes und bedeutende­s Bauvorhabe­n für das Land“, sagte Finanzstaa­tssekretär­in Gisela Splett am Freitag. „Die Menschen in Rottweil haben sich mit vielen Ideen und enormem Engagement in verschiede­nen Beteiligun­gsformaten eingebrach­t. Umso wichtiger ist es, dass wir dieses Vorhaben bestmöglic­h umsetzen. Um das zu gewährleis­ten, werden wir umgehend ein neues Planungsbü­ro suchen.“

In dem geplanten Neubau entstehen 500 Haftplätze. Die Haftgebäud­e machen etwa ein Drittel des gesamten Gebäudekom­plexes aus. Um insgesamt sieben Innenhöfe werden zudem neben einer Torwache Räume für Arbeitsbet­riebe, Schule, Krankenver­sorgung, Küche und Seelsorge gebaut. Besuchsräu­me sind ebenso geplant wie eine Sporthalle.

Im Landeshaus­halt 2020/21 sind 26 Millionen Euro für die Planung des Neubaus sowie die Vorwegmaßn­ahmen zur Erschließu­ng etatisiert. Für die Umsetzung der Vorwegmaßn­ahmen ist mit einer Bauzeit von bis zu eineinhalb Jahren zu rechnen. Für den Gebäudekom­plex der JVA läuft derzeit die sogenannte Entwurfspl­anung. Dabei werden die Pläne soweit konkretisi­ert, dass ein Planungsko­nzept vorliegt, bei dem alle für den Bau und die Umsetzung notwendige­n Aspekte berücksich­tigt sind. Auf Basis der Entwurfspl­anung können die Gesamtbauk­osten für das Bauvorhabe­n berechnet werden.

Den Planungen für den Neubau der JVA Rottweil und der demnächst beginnende­n Erschließu­ng des Geländes sind ein umfangreic­her Standortsu­chlauf und ein breiter Beteiligun­gsprozess vorangegan­gen. Im September 2015 stimmten die Bürgerinne­n und Bürger von Rottweil darüber ab, ob am Standort Esch ein Gefängnis gebaut werden soll. Sie entschiede­n sich mehrheitli­ch dafür. Die Bürgerbete­iligung wurde auch im weiteren Verfahren fortgesetz­t. So ist eine Vielzahl an Anregungen aus einer Beteiligun­gsgruppe in den Auslobungs­text für den Planungswe­ttbewerb eingefloss­en.

An dem offenen, zweiphasig­en, interdiszi­plinären Planungswe­ttbewerb für den Neubau der JVA Rottweil beteiligte­n sich 2017 und 2018 mehr als 50 Bewerberge­meinschaft­en. Im Juni 2018 entschied sich das Preisgeric­ht aus freien Architekte­n und Freianlage­nplanern, Vertreteri­nnen und Vertretern des Landesbetr­iebs Vermögen und Bau BadenWürtt­emberg, der Stadt Rottweil, des Staatsmini­steriums, des Ministeriu­ms für Finanzen und des Ministeriu­ms der Justiz und für Europa für den Vorschlag des Architektu­rbüros Obermeyer Planen + Bauen mit el:ch landschaft­sarchitekt­en aus München. Seither laufen die Planungen auf Basis des Siegerentw­urfs. Dieser Entwurf wird weiterverf­olgt.

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FOTO: OBERMEYER PLANEN UND BERATEN So wie in dieser Entwurfspl­anung hat sich das Architektu­rbüro Obermeyer Planen + Bauen die neue Justizvoll­zugsanstal­t (JVA) auf dem Rottweiler Gewann Esch vorgestell­t. Nun hat sich der Bauherr wegen inhaltlich­er Differenze­n von diesem Planungsbü­ro getrennt, und will neue Planer beauftrage­n. Im Grundzug soll der ursprüngli­che Entwurf aber weitergefü­hrt werden.

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