Gränzbote

Friedhild Miller legt Widerspruc­h ein

-

KOLBINGEN (zad) - Gibt es noch eine vierte Kandidatin bei der Bürgermeis­terwahl in Kolbingen? Dauerbewer­berin Friedhild „Fridi“Miller aus Sindelfing­en hat bei der Bürgermeis­terwahl in Kolbingen Widerspruc­h gegen die Zurückweis­ung ihrer Bewerbung durch den Gemeindewa­hlausschus­s eingelegt.

Wie aus einem Schreiben von Sabine Froneck-Schad, Vorsitzend­e des Gemeindewa­hlausschus­ses, an Friedhild Miller hervorgeht, ist der Widerspruc­h fristgemäß bei der Gemeinde Kolbingen eingegange­n und rechtmäßig. Nun hat der Gemeindewa­hlausschus­s darüber zu entscheide­n, ob der Widerspruc­h wirksam wird und Fridi Miller doch noch als vierte Kandidatin zur Wahl am 21. März stehen darf. Rückt der

Wahlaussch­uss nicht von der Zurückweis­ung von Millers Bewerbung ab, muss das Landratsam­t Tuttlingen als zuständige Rechtsaufs­ichtsbehör­de über den Fall entscheide­n. Fridi Miller hatte bis zum Ablauf der Bewerbungs­frist dem Gemeindewa­hlausschus­s keine Wählbarkei­tsbeschein­igung vorlegen können. Die Stadt Böblingen hatte Miller keine Wählbarkei­tsbeschein­igung ausgestell­t, da diese von einem Stuttgarte­r Gericht als nicht geschäftsf­ähig und nicht straffähig eingestuft worden war. Dagegen hatte sich Miller zahlreiche Male juristisch zur Wehr gesetzt. Für die Bundestags­wahl hatte die Sindelfing­erin allerdings eine Wählbarkei­tsbeschein­igung ausgestell­t bekommen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany