Friedhild Miller legt Widerspruch ein
KOLBINGEN (zad) - Gibt es noch eine vierte Kandidatin bei der Bürgermeisterwahl in Kolbingen? Dauerbewerberin Friedhild „Fridi“Miller aus Sindelfingen hat bei der Bürgermeisterwahl in Kolbingen Widerspruch gegen die Zurückweisung ihrer Bewerbung durch den Gemeindewahlausschuss eingelegt.
Wie aus einem Schreiben von Sabine Froneck-Schad, Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, an Friedhild Miller hervorgeht, ist der Widerspruch fristgemäß bei der Gemeinde Kolbingen eingegangen und rechtmäßig. Nun hat der Gemeindewahlausschuss darüber zu entscheiden, ob der Widerspruch wirksam wird und Fridi Miller doch noch als vierte Kandidatin zur Wahl am 21. März stehen darf. Rückt der
Wahlausschuss nicht von der Zurückweisung von Millers Bewerbung ab, muss das Landratsamt Tuttlingen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über den Fall entscheiden. Fridi Miller hatte bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist dem Gemeindewahlausschuss keine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen können. Die Stadt Böblingen hatte Miller keine Wählbarkeitsbescheinigung ausgestellt, da diese von einem Stuttgarter Gericht als nicht geschäftsfähig und nicht straffähig eingestuft worden war. Dagegen hatte sich Miller zahlreiche Male juristisch zur Wehr gesetzt. Für die Bundestagswahl hatte die Sindelfingerin allerdings eine Wählbarkeitsbescheinigung ausgestellt bekommen.