Prüfungspanne an der Universität Konstanz
Hunderte Studierende müssen Klausur wiederholen – Petition fordert Aufklärung
KONSTANZ - Wegen einer Prüfungspanne an der Universität Konstanz müssen 871 Jura-Studierende in ganz Baden-Württemberg eine Strafrechtsklausur noch einmal schreiben. Dagegen formiert sich jetzt massiver Widerstand.
Wie das Landesjustizministerium mitteilt, hatten wegen einer Datumsverwechslung bei einer Klausur am 1. März die Konstanzer Studierenden nicht die Aufgaben für die Prüfung „Öffentliches Recht“erhalten, sondern die Aufgaben für eine Strafrechtsklausur. Diese sollte aber erst einige Tage später geschrieben werden. Für die Prüfungen ist das Landesjustizprüfungsamt verantwortlich.
Die falschen Aufgaben seien zwar direkt wieder eingesammelt worden, allerdings wurde offenbar ein Exemplar erst nach einigen Minuten abgegeben. Es könne deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass Prüfungsinhalte unter den Studierenden gestreut wurden, so das Ministerium. Zunächst wurde am 4. März allerdings wie geplant die Strafrechtsklausur mit den ursprünglichen Aufgaben regulär geschrieben. Die Entscheidung über ihre Ungültigkeit erfolgte erst im Anschluss. Die
Nachholklausur soll nun voraussichtlich Mitte April angesetzt werden. „Eine andere Möglichkeit, die Chancengleichheit wiederherzustellen, besteht leider nicht“, so ein Behördensprecher.
Dagegen formiert sich massiver Widerstand der Prüflinge. Über die Plattform change.org haben Betroffene eine Petition gestartet, in der eine „genauere Überprüfung sowie eingehende Erklärung“gefordert wird und von einem ungeheuerlichen Vorgang, der durch nichts zu entschuldigen sei, die Rede ist. Stand Mittwochmittag sind bereits über 4400 Unterschriften eingegangen.
Kritisiert wird in der Petition vor allem, dass drei Tage nach dem Vorfall bei der Strafrechtsklausur keine Ersatzklausur ausgeteilt wurde, obwohl die Panne bereits bekannt gewesen sei.
Das Justizministerium begründet das damit, dass das örtliche Prüfungsamt zunächst gemeldet habe, dass der Fehler bemerkt worden sei, bevor die Prüflinge die Arbeitsblätter umgedreht hätten und beim sofortigen Einsammeln keine Arbeit gefehlt habe. „Der Vorfall war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt“, sagt ein Sprecher des Ministeriums der „Schwäbischen Zeitung“. Erst am 10. März habe man durch Hinweise von Dritten und Nachfrage beim örtlichen Prüfungsamt erfahren, dass ein Exemplar der Klausur zunächst gefehlt hatte.
In den Kommentaren auf change.org äußern sich die Nutzer entsetzt über die Entscheidung des Ministeriums. „Uns Prüflingen mit einer solch floskelhaften Begründung eine derart folgenschwere Entscheidung aufzutischen, ist schon nichts weiter als dreist. Die Anordnung, eine juristische Staatsexamensklausur zu wiederholen, ist vor allem in diesen Zeiten eine psychische Belastung sondergleichen“, schreibt eine Nutzerin. „Ein Fehler der zu 100 Prozent aus der Sphäre des Ministeriums stammt, soll nun zulasten der Studierenden des gesamten Landes Baden-Württemberg gehen. Dieses Vorgehen ist in jeglicher Hinsicht unverhältnismäßig“, schreibt eine weitere. Auf Facebook kündigt die Gruppe „Jurastudis united“für Ende der Woche eine Demonstration vor dem Justizministerium in Stuttgart an.