Erneut lebenslange Haft im Mordfall von Löwenstein
Prozessmarathon endet vor dem Landgericht Heilbronn mit Schuldspruch gegen den angeklagten Ehemann
HEILBRONN (dpa) - Fast genau vier Jahre nach dem Mord an einer Frau in Löwenstein (Kreis Heilbronn) ist ihr Ehemann in der Neuauflage des Prozesses abermals zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der 66-Jährige habe Ende März 2017 seine von ihm getrennt lebende Frau abgepasst, als sie nach der Arbeit in einem Kiosk zu ihrem Auto lief, zeigte sich das Landgericht Heilbronn am Freitag überzeugt. Mit zahlreichen Messerstichen in Hals, Oberkörper und mehrfach auch in den Rücken habe er sie umgebracht. Tatmotiv soll Eifersucht gewesen sein, weil die Frau einen neuen Lebenspartner gefunden hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte die Tat stets bestritten und den Mordvorwurf auch in der ersten Landgerichtsverhandlung zurückgewiesen. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Deshalb hatte sich die Kammer in dem Indizienprozess auf Protokolle und mehr als 100 Zeugen verlassen müssen. Die Verteidigung kritisierte aber auch gravierende Fehler der Ermittler. Bereits 2018 war bemängelt worden, die Polizei habe zu schnell und einseitig den Ehemann als einzig möglichen Täter ins Visier genommen.
Mit dem Urteil folgte die Kammer nun der Forderung von Staatsanwaltschaft und dem Nebenklageanwalt, der die erwachsenen Kinder – Sohn und Tochter – des Ehepaares vertritt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Es ist zudem das Ende eines Prozessmarathons. Schon im April 2018 war der heute 66-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof im Mai 2019 aber aufgehoben, er hatte bemängelt, dass das Landgericht die DNA-Spur auf einer Getränkedose am Tatort als „gewichtigstes Indiz“eingestuft hatte. Das sei jedoch nicht hinreichend begründet worden.