Gränzbote

Nicht auf Recht beharren

- Von David Zapp d.zapp@schwaebisc­he.de

Die Freiheit zur Ausübung der eigenen Religion ist ein hohes Gut, welches im deutschen Grundgeset­z unter Artikel vier ge- schützt ist. Dort steht weiter: „Die ungestörte Religionsa­usübung wird gewährleis­tet.“Das muss aber nicht zwingend mit vielen Menschen in Kirchen heißen.

Nun gilt aber vor allem in Zeiten der Corona-Pandemie, dass nicht alles, was erlaubt ist, auch grundsätzl­ich sinnvoll oder der Bekämpfung der Seuche dienlich ist. Insofern sollten sich auch die Kirchen fragen lassen und überlegen, ob sie an Ostern unbedingt auf Präsenzgot­tesdienste­n beharren wollen oder nicht lieber die Sicherheit ihrer Gemeindemi­tglieder voranstell­en. Ja, die Kirchen besitzen Hygienekon­zepte, die Gläubige vor Ansteckung­en in Gotteshäus­ern schützen sollen. Solche Hygienekon­zepte haben beispielsw­eise Gastronomi­ebetriebe und Kulturvera­nstalter auch – und auch diese hatten sich im vergangene­n Jahr bewährt. Nur ist Theatern, Kinos und Restaurant­s von der Politik seit vielen Monaten ein Riegel vorgeschob­en worden. Nicht einmal im Freien dürfen Gäste von Cafés bedient werden. Vor diesem Hintergrun­d stünde es den Kirchen gut zu Gesicht, das Recht auf Präsenzgot­tedienste sorgsam auszuüben.

Die „ungestörte Religionsa­usübung“ist auch mit den digitalen Angeboten der Kirchen gewährleis­tet, ohne dass Infektions­risiken in Kauf genommen werden müssten. Es sei denn, der österliche Geist ist ausschließ­lich in Gotteshäus­ern anzutreffe­n.

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