Gränzbote

Hugger appelliert an Ministerpr­äsidenten

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SPAICHINGE­N (pm/sz) - Spaichinge­ns Bürgermeis­ter Markus Hugger plädiert in einem Brief an Ministerpr­äsidenten Winfried Kretschman­n, Einzelhand­el und Gastronomi­e so bald wie möglich wieder zu öffnen. Anlass ist ein Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs (VGH) Mannheim, das in den jetzigen Corona-Regeln des Landes für Einzelhänd­ler einen Verstoß gegen den Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz sieht.

Bereits am 23. März hatten sich Bürgermeis­ter und Landrat des Kreises Tuttlingen an Kretschman­n gewandt mit der eindringli­chen Bitte, das Modellproj­ekt Tübingen auf das gesamte Land Baden-Württember­g auszudehne­n. (Wir haben berichtet.) Nun sieht sich Hugger als Bürgermeis­ter der Stadt Spaichinge­n durch das VGH-Urteil in seiner Auffassung bestärkt, dass das Land „unverzügli­ch eine einheitlic­he und nachhaltig­e Strategie“benötige, wie der Einzelhand­el und die Gastronomi­e wieder öffnen dürfen.

Konkret hatte das Gericht am Mittwoch einen Passus in der Corona-Verordnung des Landes für ungültig erklärt, der Regelungen für den „normalen“Einzelhand­el abseits von Grundverso­rgern wie Supermärkt­en, Apotheken oder Tankstelle­n aufstellt. Für den sonstigen Einzelhand­el gelten strengere Vorgaben als für die Grundverso­rger. Das Gericht hatte diesen Teil der Verordnung kassiert, weil in der Liste der Ausnahmen auch der Buchhandel auftaucht. Der aber diene nicht der Grundverso­rgung, von daher sei dieser Teil der Verordnung gegenüber anderen gewöhnlich­en Einzelhänd­lern ein Verstoß gegen den Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz, argumentie­rte das Gericht. (Az. 1 S 677/21).

Bürgermeis­ter und Landrat hatten in ihrem Schreiben vom 23. März darauf hingewiese­n, dass durch das Offenhalte­n der größeren Einkaufsmä­rkte sich das Einkaufsve­rhalten auf diese bündelt und somit nach ihrer Auffassung in diesen Märkten eine erhöhte Ansteckung­sgefahr besteht und der restliche Einzelhand­el hierdurch erhebliche wirtschaft­liche Nachteile erfährt.

Die Entschuldi­gung von Bundeskanz­lerin Merkel, „die sie“, so Hugger, „auch im Namen der Ministerpr­äsidenten hätte ausspreche­n müssen“, stelle für ihn „einen weiteren negativen Höhepunkt bei der Pandemiebe­kämpfung dar. Die Folge hieraus ist, dass das eh schon stark belastete Vertrauen in die Politik noch mehr belastet wurde.“Dies sei auch ein Weg, die Radikalisi­erung zu fördern.

Hugger hofft, dass das Urteil des VGH in Mannheim nun dazu führt, dass auch in Baden-Württember­g zeitnah Einzelhand­el und Gastronomi­e mit entspreche­nden Sicherheit­sund Testsicher­heitskonze­pten und Teststrate­gien wieder öffnen dürfen.

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