Landratsamt warnt vor dem Zukauf von Geflügel
Junghennen aus dem Kreis Paderborn haben Geflügelpest in sieben Kreise im Südwesten gebracht
TUTTLINGEN (pm) - Von der Geflügelpest ist der Landkreis Tuttlingen weiterhin nicht betroffen. Eine Stallpflicht war erst am 15. März aufgehoben worden. Dennoch warnt das Landratsamt, kein Geflügel zuzukaufen und Käufe ab März dem Veterinäramt zu melden.
Am vergangenen Wochenende wurde in einem Hühneraufzuchtbetrieb im Landkreis Paderborn der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Dieser Betrieb hatte in den Tagen zuvor vor allem im südbadischen Raum Junghennen im „fliegenden Handel“verkauft. In zahlreichen belieferten Beständen erkrankten und starben bereits Hühner an der Tierseuche. Bislang sind knapp 60 solcher Kontaktbestände bekannt, vor allem in den Kreisen Emmendingen, Stadtkreis Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut, SchwarzwaldBaar-Kreis und Konstanz.
Bei den bisherigen Ermittlungen ergaben sich keine Hinweise, dass auch der Landkreis Tuttlingen betroffen sein könnte. Das Landratsamt Tuttlingen ruft jedoch alle Geflügelhalter auf, Zukäufe von Geflügel von „fliegenden Händlern“ab März unbedingt beim Veterinäramt zu melden. Es wird auch dringend empfohlen, derzeit kein Geflügel zuzukaufen.
Unabhängig von Zukäufen sind gehäufte Erkrankungen und Todesfälle bei Hausgeflügel oder anderen gehaltenen Vögeln unbedingt dem Veterinäramt zu melden. Das Veterinäramt betont, dass die Geflügelpest nur dann effektiv bekämpft werden kann, wenn jeder Seuchenverdacht sofort gemeldet und abgeklärt wird. Jede Verzögerung begünstigt die Weiterverschleppung der Geflügelpest in andere Bestände oder die Übertragung auf Wildvögel. Die Folgen für die Tiere sind unnötige Erkrankungen, Leiden und letztlich der Tod, für die betroffenen Tierhalter hohe Schäden bis hin zum Verlust der wirtschaftlichen Existenz.
Zu melden sind auch die folgenden Auffälligkeiten bei Wildvögeln: Totfunde und Erkrankungen von Wasservögeln aller Art (als Hauptrisikogruppe), von Greifvögeln, Eulen und Rabenvögeln einschließlich Elstern und Eichelhähern (als Beutegreifer und Aasfresser), sowie Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln aller Art.
Erst zum 15. März war im Landkreis Tuttlingen die Stallpflicht wegen Geflügelpest bei Wildvögeln aufgehoben worden. Dies erfolgte angesichts der Anfang März günstigen Seuchenlage; jedoch galt und gilt dies nur für den Südwesten – bereits ab Hessen und ab der Mitte von Bayern nordwärts ist das Geflügelpestgeschehen weiter sehr aktiv, mit zahlreichen Seuchenfällen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen.