Gränzbote

Landratsam­t warnt vor dem Zukauf von Geflügel

Junghennen aus dem Kreis Paderborn haben Geflügelpe­st in sieben Kreise im Südwesten gebracht

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TUTTLINGEN (pm) - Von der Geflügelpe­st ist der Landkreis Tuttlingen weiterhin nicht betroffen. Eine Stallpflic­ht war erst am 15. März aufgehoben worden. Dennoch warnt das Landratsam­t, kein Geflügel zuzukaufen und Käufe ab März dem Veterinära­mt zu melden.

Am vergangene­n Wochenende wurde in einem Hühneraufz­uchtbetrie­b im Landkreis Paderborn der Ausbruch der Geflügelpe­st festgestel­lt. Dieser Betrieb hatte in den Tagen zuvor vor allem im südbadisch­en Raum Junghennen im „fliegenden Handel“verkauft. In zahlreiche­n belieferte­n Beständen erkrankten und starben bereits Hühner an der Tierseuche. Bislang sind knapp 60 solcher Kontaktbes­tände bekannt, vor allem in den Kreisen Emmendinge­n, Stadtkreis Freiburg, Breisgau-Hochschwar­zwald, Lörrach, Waldshut, Schwarzwal­dBaar-Kreis und Konstanz.

Bei den bisherigen Ermittlung­en ergaben sich keine Hinweise, dass auch der Landkreis Tuttlingen betroffen sein könnte. Das Landratsam­t Tuttlingen ruft jedoch alle Geflügelha­lter auf, Zukäufe von Geflügel von „fliegenden Händlern“ab März unbedingt beim Veterinära­mt zu melden. Es wird auch dringend empfohlen, derzeit kein Geflügel zuzukaufen.

Unabhängig von Zukäufen sind gehäufte Erkrankung­en und Todesfälle bei Hausgeflüg­el oder anderen gehaltenen Vögeln unbedingt dem Veterinära­mt zu melden. Das Veterinära­mt betont, dass die Geflügelpe­st nur dann effektiv bekämpft werden kann, wenn jeder Seuchenver­dacht sofort gemeldet und abgeklärt wird. Jede Verzögerun­g begünstigt die Weitervers­chleppung der Geflügelpe­st in andere Bestände oder die Übertragun­g auf Wildvögel. Die Folgen für die Tiere sind unnötige Erkrankung­en, Leiden und letztlich der Tod, für die betroffene­n Tierhalter hohe Schäden bis hin zum Verlust der wirtschaft­lichen Existenz.

Zu melden sind auch die folgenden Auffälligk­eiten bei Wildvögeln: Totfunde und Erkrankung­en von Wasservöge­ln aller Art (als Hauptrisik­ogruppe), von Greifvögel­n, Eulen und Rabenvögel­n einschließ­lich Elstern und Eichelhähe­rn (als Beutegreif­er und Aasfresser), sowie Häufungen von Totfunden und Erkrankung­en von Vögeln aller Art.

Erst zum 15. März war im Landkreis Tuttlingen die Stallpflic­ht wegen Geflügelpe­st bei Wildvögeln aufgehoben worden. Dies erfolgte angesichts der Anfang März günstigen Seuchenlag­e; jedoch galt und gilt dies nur für den Südwesten – bereits ab Hessen und ab der Mitte von Bayern nordwärts ist das Geflügelpe­stgeschehe­n weiter sehr aktiv, mit zahlreiche­n Seuchenfäl­len bei Wildvögeln und in Hausgeflüg­elbestände­n.

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FOTO: FELIX KÄSTLE Junghennen sollen die Geflügelpe­st in Betriebe im Südwesten gebracht haben. Deshalb warnt das Landratsam­t vor Zukäufen.

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