Welche Corona-Regeln jetzt gelten
Südwesten verschärft Vorschriften – In Bayern gilt Notbremse bereits fast landesweit
STUTTGART/MÜNCHEN (dpa/sz) Steigende Corona-Zahlen führen sowohl in Baden-Württemberg als auch in Bayern ab Montag zu verschärften Einschränkungen in besonders betroffenen Regionen. Während Bayern seine bereits geltenden Regeln weiter anwendet, hat BadenWürttemberg das Regelwerk noch einmal überarbeitet. Am Wochenende legte das Land
Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung vor, die der angekündigten, bisher aber noch ausstehenden „Bundes-Notbremse“vorgreift. In Stadt- und Landkreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten damit unter anderem verschärfte Kontaktregeln in Kraft. Museen, Zoos und Wettannahmestellen müssen schließen, für den Friseurbesuch ist ein negativer Schnelltest erforderlich.
Zwischen 21 und 5 Uhr darf man in Hotspots die eigene Wohnung nur noch aus „triftigen Gründen“verlassen, etwa um zur Arbeit oder zum Arzt oder mit dem Hund Gassi zu gehen. Sport oder spazieren gehen zählen nicht dazu. In zahlreichen Kreisen im Südwesten galten solche Regeln aber ohnehin schon.
Ab einer Inzidenz von über 100 dürfen nur noch Ladengeschäfte der Grundversorgung öffnen – also etwa Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Baumärkte müssen schließen. Bei der maximal zulässigen Verkaufsfläche der noch geöffneten Geschäfte verschärft das Land die Auflagen: von zehn auf 20 Quadratmeter pro Kunde bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter und von 20 auf 40 Quadratmeter bei Ladenflächen über 800 Quadratmeter. Das
Sozialministerium sieht in der Zulassung von Abholangeboten, dem sogenannten Click&Collect, keine Abweichung vom Entwurf des Bundes. Von einer Schließung von Abholstellen sei nicht die Rede.
Auch im privaten Bereich gelten bei Aktivierung der Notbremse schärfere Regeln. Mitglieder eines
Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen – Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Hier hatte Baden-Württemberg, anders als von Bund und Ländern einst vereinbart, bisher auch in Regionen mit hohen Inzidenzen mehr erlaubt.
Für Schulen und Kitas gilt: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 200, wird der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen besonders für Abschlussklassen und auch eine Notbetreuung sind möglich. Angesichts der Zahlen stellte sich Schulen schon vergangene Woche die Frage, ob sie am Montag überhaupt öffnen sollten. Stuttgart, Ulm und Biberach haben bereits angekündigt, die für diesen Montag geplante Öffnung der Schulen und Kitas zu verschieben.
In Bayern gelten weiter die bestehenden Regeln. Allerdings finden sie mittlerweile auf nahezu alle Kreise Anwendung, mit Ausnahme von drei Regionen. Nur in diesen liegt die Inzidenz noch unter 100.
Für alle anderen Kreise, darunter Lindau, sind damit die Bedingungen erfüllt, dass von Montag an im Zuge der Notbremsen-Regelung die Schulen weitgehend auf Distanzunterricht umstellen müssen. Ausnahmen sind lediglich Abschlussklassen, die vierten Klassen der Grundschulen und die 11. Klassen am Gymnasium. Außerdem gelten dort zwischen 22 und fünf Uhr Ausgangsbeschränkungen. Man darf die eigene Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen.
Im Einzelhandel dürfen in Regionen mit einer Inzidenz zwischen 100 und 200 Geschäfte für Terminshopping-Angebote öffnen – aber nur für Kunden nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests.
Und: Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und Buchhandlungen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs, unter anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen.