Donau-Aufstau: Land will Gerichtsverfahren abwarten
Stauziel sei für Umbau der Donau ausschlaggebend
TUTTLINGEN (dh) - Die Planungen für den Umbau der Donau in Tuttlingen liegen auch aus Sicht des Landes vorerst auf Eis. Damit es weitergehen könne, müsse erst das Gerichtsverfahren abgeschlossen sein, teilt das Regierungspräsidium Freiburg auf Anfrage unserer Zeitung mit. Teile der Tuttlinger Donau liegen in der Zuständigkeit des Landes.
„Erst wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen und rechtskräftig ist, können wir die Planungen zur Renaturierung des Donauabschnitts oberhalb der Eltamündung, des sogenannten Tuttlinger Schlauchs, zusammen mit der Stadt Tuttlingen angehen“, schreibt Pressesprecherin Heike Spannagel. Wie berichtet, will die Stadt Tuttlingen einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg ihre Klage zum Aufstau der Donau abgewiesen hatte. „Wir sehen keine Anhaltspunkte, die die Zulässigkeit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde begründen könnten“, so Spannagel.
Was den Umbau der Donau und damit eine „gewässerökologische
Aufwertung“angeht, sei das künftige Stauziel entscheidend, heißt es weiter. Sollte die Stadt Tuttlingen auf dem Rechtsweg nicht erfolgreich sein, bleiben die beiden Optionen Teilaufstau oder kompletter Abstau. Für die Planungen liegen dem Landesbetrieb Gewässer laut Regierungspräsidium bereits erste Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie vor.
„Zwar würden zur reinen Verbesserung der gewässerökologischen Verhältnisse neben dem freien Abfluss der Donau auch reine Strukturmaßnahmen ausreichen, die sich im Wesentlichen auf das Bett der Donau beschränken“, schreibt Spannagel darüber hinaus. Je mehr Flächen aber für die ökologische Verbesserung der Donau zur Verfügung stehen, desto weitreichender könnten die Aspekte der gewässernahen Erholung der Stadtbevölkerung in Tuttlingen in die Planungen einfließen. Abschließend heißt es: „Wir würden uns freuen, wenn die gerichtliche Entscheidung den Weg bereiten könnte, eine auch für die Stadt ansprechende Gesamtkonzeption gemeinsam zu entwickeln.“