Ministerium will erlaubte Bestattungs-Teilnehmerzahl vereinheitlichen
STUTTGART (lsw) - Das Kultusministerium will nach einem Gerichtsbeschluss dafür sorgen, dass die erlaubte Teilnehmerzahl bei Bestattungen während der Corona-Pandemie für alle gleich ist. Der Entscheidung zufolge dürfen zu Trauerfeiern in Reihen der evangelischen Kirche in Württemberg 100 statt der per Corona-Notbremse festgelegten 30 Gäste kommen. „Das Land arbeitet aktuell mit Nachdruck an einer Lösung, damit die Bestattungen aller Menschen in Baden-Württemberg hinsichtlich des Infektionsschutzes wieder gleich behandelt werden“, erklärte ein Ministeriumssprecher dazu am Freitag in Stuttgart. „Es ist ja klar, dass dies einheitlich geregelt sein sollte.“