Gränzbote

Andere Regeln je nach Diözese

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TUTTLINGEN (sz) - Manche Gemeinden feiern Gottesdien­ste, andere nicht – woran liegt das? Im Wesentlich­en daran, dass auch die Kirchen unterschie­dlich strukturie­rt sind.

Während die evangelisc­he Landeskirc­he Gottesdien­ste ab einer landkreisw­eiten Inzidenz von 200 nur noch im Freien erlaubt, hat die katholisch­e Kirche verschiede­ne Regelungen je nach Diözese.

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart, zu der Tuttlingen und der württember­gische Teil des Landkreise­s

gehören, untersagt Präsenzgot­tesdienste ab einer Inzidenz von 200. Liegt die Inzidenz stabil unter 300 sind aber Freiluftgo­ttesdienst­e – unter bestimmten Bedingunge­n – möglich. Die Diözese Freiburg dagegen, zu der badische Gemeinden wie Emmingen-Liptingen oder Immendinge­n gehören, macht keine inzidenzab­hängigen Vorgaben. In diesen Gemeinden sind Präsenzgot­tesdienste unter speziellen Hygienebed­ingungen wie Abstand und Maske erlaubt. Gesungen wird dagegen nicht.

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