Corona hat Studenten ziemlich hart getroffen
Finanzielle Probleme und ausschließlich digitale Vorlesungen belasten den Studienalltag der Studierenden in Deutschland. „Im Gegensatz zu Schulen scheinen an den Universitäten keine Konzepte für Lockerungen zu existieren“, beklagen Studenten.
REGION - Studenten sind in ganz besonderer Weise von den coronabedingten Einschränkungen betroffen. Viele
haben finanzielle Probleme, weil sie bereits vor einem Jahr ihren Nebenjob, viele Studenten jobben als geringfügig Beschäftigte in der Gastronomie, verloren haben. Zudem lernen die meisten Studenten seit dem vergangenen Jahr ausschließlich online. Und für die kommenden Semester sind bislang keine wesentlichen Lockerungen zu erwarten. Es wird also mit digitalen Vorlesungen, Seminaren und Prüfungen weitergehen. Im Gegensatz zu Schulen scheinen an Universitäten keine Konzepte
in Sicht, die zumindest Lehrveranstaltungen in Kleingruppen zulassen. Der Frust nehme unter den Studierenden und unter den Lehrenden zu, betonen Insider.
Positiv in der Corona-Pandemie sei aber, dass die Regelstudienzeit in den meisten Bundesländern um zwei Semester verlängert wurde. Wer also in Corona-Zeiten studiert, egal was und egal wo, kann sich diese verlängerte Studienzeit nehmen und ein zusätzliches Jahr studieren. Das biete die Chance die verpassten Begegnungen mit anderen Studierenden und Lehrenden nachzuholen, einen Auslandsaufenthalt zu machen, ein Praktikum zu absolvieren oder die interessanten Lehrveranstaltungen in Präsenz zu besuchen. Auch für eine vorhandene Maximalstudiendauer ist die Regelung interessant. In Baden-Württemberg gilt, dass sich die Regelstudienzeit um zwei Semester verlängert. Das heißt, dass für Studierende, die im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester 2020/ 2021 eingeschrieben sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte, individuelle Regelstudienzeit gilt. Zudem heißt es im Gesetz, dass das Wissenschaftsministerium des Landes „diese Regelung durch Rechtsverordnung auf weitere Semester erstrecken“kann.
Und was ist mit BaföG bei verlängerter Studienzeit?
Von Seiten des Bundesminsteriums für Bildung und Forschung gibt es einen Erlass mit dem Titel „Keine Nachteile beim BaföG wegen Corona“. Darin heißt es, dass „unvermeidbare pandemiebedingte Ausbildungsverzögerungen einen schwerwiegenden Grund im Sinne des BAföG darstellen“. Und, dass „die Förderung deshalb für eine angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird“. Damit wird das BAföG aber nicht automatisch, sondern nur auf Antrag verlängert. (AA/khb)