Braucht es eine Aufsicht am Talheimer See?
Gemeinde will ein Sicherheitskonzept entwerfen – Anlass ist ein Urteil aus Hessen
TALHEIM – Der Talheimer Badesee muss voraussichtlich besser gesichert werden – vor allem mit Blick auf Kinder. Die Gemeinde hat Kontakt mit der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen aufgenommen, um ein Sicherheitskonzept zu entwerfen.
Damit reagiert die Kommune auf ein Gerichtsurteil aus Hessen, demzufolge der Bürgermeister einer kleinen Gemeinde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 12 000 Euro verurteilt wurde. In einem Badesee seines Ortes waren drei Kleinkinder ertrunken; das
Amtsgericht Schwalmstadt hält ihn für schuldig, das Seegelände nicht ausreichend gesichert zu haben („Verkehrssicherungspflicht“). Auf diese Weise hängt das Damoklesschwert eines ähnlichen Urteils auch über der Gemeinde Talheim, deren Badesee möglicherweise auch nicht rechtssicher ist. Das zu klären, ist nun Aufgabe der Gemeinde.
Es geht letztlich um die Frage: Ist der Teich nur eine Badestelle wie jedes beliebige Gewässer, das zum Schwimmen genutzt wird, oder ist es – da kommt es auf die Wortwahl an – ein „Badebetrieb“? Das wäre ein See, der ausdrücklich zum Schwimmen vorgesehen und gekennzeichnet ist.
Die Talheimer Einrichtung erfüllt diese Kriterien wohl: ein öffentlich zugänglicher See auf einem Gemeindegrundstück, ausgestattet mit Vorrichtungen, die dem Badebetrieb dienen – befestigte Ufer, Handläufe, Duschen, Umkleiden, Toiletten. Mit dieser Ausstattung geht der See über eine simple Duldung des Badebetrieb hinaus – seine Nutzung ist erwünscht und wird sogar gefördert. Dann aber stellt sich auch die Frage nach einer möglichen Aufsicht.
Die Konsequenzen aus diesen Fragestellungen sind noch nicht geklärt. Die Haftpflichtversicherung der Gemeinde konnte die Frage der Badestelle nicht beantworten; sie empfiehlt daher, die Gesellschaft für das Badewesen in Essen einzuschalten. Das soll nun geschehen.
Dass es eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht gibt, räumt Bürgermeister Andreas Zuhl ein, der von einer „unguten Situation“spricht. Das Schwalmstadter Gerichtsurteil gegen seinen Bürgermeisterkollegen kann er gleichwohl „nicht nachvollziehen.“Denn am Ende wäre auch er derjenige, der in Sachen Badesee die juristische Verantwortung trägt – und Unfälle lassen sich nie ganz ausschließen. Gemeinderat Tobias Warnecke riet zu Gelassenheit: Man solle ein einzelnes Urteil nicht überbewerten.