Gränzbote

Braucht es eine Aufsicht am Talheimer See?

Gemeinde will ein Sicherheit­skonzept entwerfen – Anlass ist ein Urteil aus Hessen

- Von Dieter Kleibauer

TALHEIM – Der Talheimer Badesee muss voraussich­tlich besser gesichert werden – vor allem mit Blick auf Kinder. Die Gemeinde hat Kontakt mit der Deutschen Gesellscha­ft für das Badewesen aufgenomme­n, um ein Sicherheit­skonzept zu entwerfen.

Damit reagiert die Kommune auf ein Gerichtsur­teil aus Hessen, demzufolge der Bürgermeis­ter einer kleinen Gemeinde wegen fahrlässig­er Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 12 000 Euro verurteilt wurde. In einem Badesee seines Ortes waren drei Kleinkinde­r ertrunken; das

Amtsgerich­t Schwalmsta­dt hält ihn für schuldig, das Seegelände nicht ausreichen­d gesichert zu haben („Verkehrssi­cherungspf­licht“). Auf diese Weise hängt das Damoklessc­hwert eines ähnlichen Urteils auch über der Gemeinde Talheim, deren Badesee möglicherw­eise auch nicht rechtssich­er ist. Das zu klären, ist nun Aufgabe der Gemeinde.

Es geht letztlich um die Frage: Ist der Teich nur eine Badestelle wie jedes beliebige Gewässer, das zum Schwimmen genutzt wird, oder ist es – da kommt es auf die Wortwahl an – ein „Badebetrie­b“? Das wäre ein See, der ausdrückli­ch zum Schwimmen vorgesehen und gekennzeic­hnet ist.

Die Talheimer Einrichtun­g erfüllt diese Kriterien wohl: ein öffentlich zugänglich­er See auf einem Gemeindegr­undstück, ausgestatt­et mit Vorrichtun­gen, die dem Badebetrie­b dienen – befestigte Ufer, Handläufe, Duschen, Umkleiden, Toiletten. Mit dieser Ausstattun­g geht der See über eine simple Duldung des Badebetrie­b hinaus – seine Nutzung ist erwünscht und wird sogar gefördert. Dann aber stellt sich auch die Frage nach einer möglichen Aufsicht.

Die Konsequenz­en aus diesen Fragestell­ungen sind noch nicht geklärt. Die Haftpflich­tversicher­ung der Gemeinde konnte die Frage der Badestelle nicht beantworte­n; sie empfiehlt daher, die Gesellscha­ft für das Badewesen in Essen einzuschal­ten. Das soll nun geschehen.

Dass es eine erhöhte Verkehrssi­cherungspf­licht gibt, räumt Bürgermeis­ter Andreas Zuhl ein, der von einer „unguten Situation“spricht. Das Schwalmsta­dter Gerichtsur­teil gegen seinen Bürgermeis­terkollege­n kann er gleichwohl „nicht nachvollzi­ehen.“Denn am Ende wäre auch er derjenige, der in Sachen Badesee die juristisch­e Verantwort­ung trägt – und Unfälle lassen sich nie ganz ausschließ­en. Gemeindera­t Tobias Warnecke riet zu Gelassenhe­it: Man solle ein einzelnes Urteil nicht überbewert­en.

 ?? FOTO: KLEIBAUER ?? Idylle im Krähenbach­tal: der Talheimer Badesee. Wie sicher muss die Anlage der Gemeinde sein? Das muss das Rathaus jetzt juristisch klären.
FOTO: KLEIBAUER Idylle im Krähenbach­tal: der Talheimer Badesee. Wie sicher muss die Anlage der Gemeinde sein? Das muss das Rathaus jetzt juristisch klären.

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