Gränzbote

Hätte die Rechtsaufs­icht früher eingreifen müssen?

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Wer hat (Mit-)Verantwort­ung bezüglich der Verfehlung­en der Ära des früheren Bürgermeis­ters Hans Georg Schuhmache­r, von denen für die Jahre 2014 bis 2018 die Gemeindepr­üfungsanst­alt zahlreiche in ihrem Bericht festgehalt­en hat? In der Bürgerfrag­estunde zu Beginn der Sitzung berichtete Altrat Frank Stoffel, wie es ihm ergangen sei mit seinen Eingaben bei der Rechtsaufs­icht im Landratsam­t: Viel Zeit sei zwischen jedem Kontakt verstriche­n, in der Regel habe Schuhmache­r auf Aufforderu­ng Stellung genommen und anschließe­nd die Rechtsaufs­icht die Korrekthei­t des Vorgangs quittiert. Und dann sei ein neuer Bürgermeis­ter im Amt und plötzlich bringe die Gemeindepr­üfungsanst­alt - die überörtlic­he Kontrollin­stanz - zahlreiche Mängel zutage. Dies wertete Stoffel als Versagen der Rechtsaufs­icht. FW-Rat Heinrich Staudenmay­er interpreti­erte das ganz anders: Der Mitarbeite­r der Rechtsaufs­icht „hat zum Schluss Ihre Anfragen nicht mehr beantworte­t, weil es ihm schlicht zu doof war.“Zdenko Merkt (Grüne) schilderte zwei Vorfälle, die er der Rechtsaufs­icht vorgetrage­n hatte und die erfolgreic­h gewesen seien: Einmal habe er eine Besichtigu­ng mitmachen wollen, zu der Schuhmache­r öffentlich eingeladen hatte und an der andere Bürger und auch Stadträte teilgenomm­en hatten. Er sei von Schuhmache­r des Geländes verwiesen und damit seiner Bürgerrech­te beraubt worden. Wie üblich sei Schuhmache­r vom Landratsam­t um Stellungna­hme gebeten worden. „Das hat er getan. - Und er hat halt gelogen“. Nachdem er, Merkt, Zeugenauss­agen und andere Beweise vorgelegt habe, habe ihm die Rechtsaufs­icht Recht gegeben. Ein anderes Mal habe er die Befangenhe­it eines Stadtrats bei einem Geländever­kauf moniert. Die Sache habe lange bei der Rechtsaufs­icht gelegen und als dann der neue Bürgermeis­ter angetreten sei, sei prompt der Bescheid aus dem Landratsam­t gekommen, dass der Beschluss neu zu fassen sei.

Die Lehre sei also, dass es im Mechanismu­s selbst liege: Die Rechtsaufs­icht überprüfe die Wahrheit der abgegebene­n Stellungna­hmen des Bürgermeis­ters nicht durch eigene Recherchen. Jetzt habe die GPA die Beweise gesichtet und Verfehlung­en festgestel­lt.

Merkts Fraktionsk­ollege Alexander Efinger, der einmal ein Protokoll wegen unkorrekte­r Wiedergabe nicht unterzeich­net hatte, ergänzte, dass sich die Rechtsaufs­icht zur Überprüfun­g die Ratsprotok­olle vorlegen lasse. Es könne sich jeder selbst vorstellen, warum einige Protokolle verscholle­n seien. Zuvor schon hatte Altrat Holger Merkt an einen Ausspruch von Bürgermeis­ter Hans Georg Schuhmache­r erinnert: Es ist nicht entscheide­nd dass die Wahrheit im Protokoll steht, es reicht wenn es der Mehrheitt des Gemeindera­ts entspricht.“(abra)

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