Lieber mobile Sirenen: Räte verzichten auf Förderantrag
SEITINGEN-OBERFLACHT (schn) – Da die Umweltkatastrophe im Juli in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verheerende Auswirkungen mit zahlreichen Todesopfern und hohen Sachschäden mit sich brachte und ein offensichtliches Defizit in der Alarmierung der Bevölkerung erkennen ließ, wollen Bund und Land diesen Missstand beseitigen. Der Bund strebt deshalb ein verlässliches Warnsystem an. Daher bietet Baden-Württemberg für die Gemeinden ein Sirenenförderprogramm an. Der Antragszeitraum für Fördergelder sei bis zum 12. November begrenzt. „Das ist extrem kurz bemessen“, findet Bürgermeister Jürgen Buhl. Den Kommunen bleibe kaum Zeit, sich intensiv mit den technischen Details zu befassen. Laut Einschätzung von Feuerwehrkommandant Ulrich Zepf sei dieses Vorhaben auch ein Stück weit „Aktionismus des Bundes“. Die beiden Sirenen in Seitingen-Oberflacht seien laut Zepf wohl noch funktionsfähig, müssten aber manuell bedient werden, nicht elektronisch. Die Umstellung von bestehenden Sirenenanlagen sei nicht förderfähig. Außerdem müsse der Verwendungsnachweis bis zum 30. September 2022 vorgelegt werden. Da die begrenzte Anzahl an Herstellern solcher Sirenen derzeit ohnehin völlig überlastet sei, sei dieser Termin kaum einzuhalten, fand Buhl. Und überhaupt: Auf der jüngsten Gemeinderatssitzung bevorzugten die Räte lieber eine Anschaffung einer mobilen Sirene, die auf dem Dach eines kommunalen Feuerwehrautos angebracht werden könne. Der Gemeinderat entschied sich deshalb, keinen Förderantrag für eine fest installierbare, elektronische Sirene beim Land zu stellen. Für eine solche Umsetzung hätte außerdem geprüft werden müssen, wie viel Sirenen für die immer größer werdende Doppelgemeinde nötig seien, sowie viele weitere technischen Details wie die Ausrichtung und die Anschaffung benötigter Steuergeräte. Außerdem zweifelten die Räte daran, dass mit den Sirenen ein Schaden einer plötzlich eintretenden Flutkatastrophe wie im Juli minimiert werden könnte.