Ohne Knall ins neue Jahr
Auch 2021 werden keine Feuerwerkskörper verkauft
SPAICHINGEN/TUTTLINGEN - Es ist der zweite ruhige Jahreswechsel in Folge: Auch 2021 ist der Verkauf von Feuerwerkskörper eingeschränkt, nur Kleinfeuerwerk darf weiterhin verkauft werden. Wunderkerzen ja, Raketen und Böller nein – ob diese Entscheidung sinnvoll ist, darüber streiten aktuell Branchenvertreter und Befürworter des Verkaufsverbots.
Betroffen sind vor allem die Hersteller und Händler von Pyrotechnik. „Für viele der Menschen, die Feuerwerk gewerblich betreiben, bedeutet das erneute, viel zu kurzfristig beschlossene Verbot die Insolvenz“, heißt es dazu in einem offenen Brief des Bundesverbands für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk.
Außerdem bezweifelt der Bundesverbands für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk die Wirksamkeit des Verkaufsverbotes: „So ist etwa von der deutschen Krankenhausgesellschaft zu hören, dass es nicht etwa Verletzte durch Feuerwerkskörper seien, die die Notaufnahmen zum Jahreswechsel füllen, sondern der übermäßige Konsum von Alkohol und daraus resultierende Unfälle und Konflikte.“
Das bestätigt auch eine Anfrage beim Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen-Schwenningen. Hier wurden in den vergangenen Jahren kaum Personen behandelt, die sich durch Feuerwerkskörper verletzt haben. „Um der Belastung für das Klinikum entgegenzuwirken, braucht es aus unserer Sicht möglichst viele geimpfte Menschen sowie Kontaktbeschränkungen“, so eine Sprecherin des Klinikums.
Dennoch können Raketen und Böller gefährlich werden und die Feuerwehr auf den Plan rufen. „Es kommt immer wieder zu Bränden, die durch Silvesterfeuerwerk ausgelöst werden“, so der Sprecher der Spaichinger Feuerwehr Nick Mattes. „In diesem Jahr kommen ja noch zusätzliche Vorschriften aufgrund der Corona-Pandemie hinzu, die in den allgemeinen Silvester-Brandschutztipps nicht enthalten sind. Aus diesem Grunde empfehlen wir dringend, in diesem
Jahr von der Verwendung von Feuerwerk abzusehen.“
Für den Ernstfall sind die Feuerwehrleute vorbereitet: „Für den Silvesterabend gilt wie immer unser Alarmplan. Je nach Notfall werden entsprechend dieses Alarmplanes ausreichend Kräfte alarmiert. Im Falle eines Einsatzes besteht zudem immer die Möglichkeit zusätzliche Kräfte, sowohl aus Spaichingen als auch aus den UmlandGemeinden
hinzuzuziehen.“
So auch geschehen beim Einsatz am Dreifaltigkeitsberg am 1. Januar des Jahres 2017. 80 Feuerwehrleute aus Spaichingen, Aldingen, Tuttlingen und Immendingen hatten damals mit mehreren Löschzügen einen Flächenbrand am Neujahrsabend bekämpft. Der Brand konnte laut Mattes jedoch nicht definitiv mit Feuerwerk in Verbindung gebracht werden.
Die Polizei im Landkreis Tuttlingen erhebt keine Daten zu Einsätzen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern. Meistens werden Polizeibeamte bei Verletzungen hinzugerufen, so ein Sprecher.
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist im Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe, umgangssprachlich Sprengstoffgesetz, geregelt. Das besagt, dass der Umgang mit Sprengstoff grundsätzlich genehmigungspflichtig ist und regelt auch in welche Fällen wie beispielsweise Silvester eine Ausnahme gilt. Außerdem ist hier das Strafmaß geregelt. Jeglicher Umgang mit Feuerwerkskörpern ohne Ausnahmegenehmigung – also Kauf, Besitz oder Zündung – können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch bei den kleineren Feuerwerken, die in diesem Jahr erlaubt sind, mahnt Mattes zur Vorsicht. „Grundsätzlich empfehlen wir immer, bei der Verwendung von Feuerwerk vorsichtig zu agieren. Durch Alkoholkonsum, Übermut und Unwissenheit entstehen jährlich große Schäden.“Dazu gehört unter anderem – auch bei Wunderkerzen – vorab Löschwasser oder einen Feuerlöscher bereitzustellen.
Weitere Brandschutztipps zum Umgang mit Feuerwerk gibt die Feuerwehr Spaichingen auf ihrer Internetseite
●» ffw-spaichingen.deunter dem Schlagwort Über Uns - Brandschutztipps.