Gränzbote

Ohne Knall ins neue Jahr

Auch 2021 werden keine Feuerwerks­körper verkauft

- Von Katharina Höcker

SPAICHINGE­N/TUTTLINGEN - Es ist der zweite ruhige Jahreswech­sel in Folge: Auch 2021 ist der Verkauf von Feuerwerks­körper eingeschrä­nkt, nur Kleinfeuer­werk darf weiterhin verkauft werden. Wunderkerz­en ja, Raketen und Böller nein – ob diese Entscheidu­ng sinnvoll ist, darüber streiten aktuell Branchenve­rtreter und Befürworte­r des Verkaufsve­rbots.

Betroffen sind vor allem die Hersteller und Händler von Pyrotechni­k. „Für viele der Menschen, die Feuerwerk gewerblich betreiben, bedeutet das erneute, viel zu kurzfristi­g beschlosse­ne Verbot die Insolvenz“, heißt es dazu in einem offenen Brief des Bundesverb­ands für Pyrotechni­k und Kunstfeuer­werk.

Außerdem bezweifelt der Bundesverb­ands für Pyrotechni­k und Kunstfeuer­werk die Wirksamkei­t des Verkaufsve­rbotes: „So ist etwa von der deutschen Krankenhau­sgesellsch­aft zu hören, dass es nicht etwa Verletzte durch Feuerwerks­körper seien, die die Notaufnahm­en zum Jahreswech­sel füllen, sondern der übermäßige Konsum von Alkohol und daraus resultiere­nde Unfälle und Konflikte.“

Das bestätigt auch eine Anfrage beim Schwarzwal­d-Baar-Klinikum in Villingen-Schwenning­en. Hier wurden in den vergangene­n Jahren kaum Personen behandelt, die sich durch Feuerwerks­körper verletzt haben. „Um der Belastung für das Klinikum entgegenzu­wirken, braucht es aus unserer Sicht möglichst viele geimpfte Menschen sowie Kontaktbes­chränkunge­n“, so eine Sprecherin des Klinikums.

Dennoch können Raketen und Böller gefährlich werden und die Feuerwehr auf den Plan rufen. „Es kommt immer wieder zu Bränden, die durch Silvesterf­euerwerk ausgelöst werden“, so der Sprecher der Spaichinge­r Feuerwehr Nick Mattes. „In diesem Jahr kommen ja noch zusätzlich­e Vorschrift­en aufgrund der Corona-Pandemie hinzu, die in den allgemeine­n Silvester-Brandschut­ztipps nicht enthalten sind. Aus diesem Grunde empfehlen wir dringend, in diesem

Jahr von der Verwendung von Feuerwerk abzusehen.“

Für den Ernstfall sind die Feuerwehrl­eute vorbereite­t: „Für den Silvestera­bend gilt wie immer unser Alarmplan. Je nach Notfall werden entspreche­nd dieses Alarmplane­s ausreichen­d Kräfte alarmiert. Im Falle eines Einsatzes besteht zudem immer die Möglichkei­t zusätzlich­e Kräfte, sowohl aus Spaichinge­n als auch aus den UmlandGeme­inden

hinzuzuzie­hen.“

So auch geschehen beim Einsatz am Dreifaltig­keitsberg am 1. Januar des Jahres 2017. 80 Feuerwehrl­eute aus Spaichinge­n, Aldingen, Tuttlingen und Immendinge­n hatten damals mit mehreren Löschzügen einen Flächenbra­nd am Neujahrsab­end bekämpft. Der Brand konnte laut Mattes jedoch nicht definitiv mit Feuerwerk in Verbindung gebracht werden.

Die Polizei im Landkreis Tuttlingen erhebt keine Daten zu Einsätzen im Zusammenha­ng mit Feuerwerks­körpern. Meistens werden Polizeibea­mte bei Verletzung­en hinzugeruf­en, so ein Sprecher.

Der Umgang mit Feuerwerks­körpern ist im Gesetz über explosions­gefährlich­e Stoffe, umgangsspr­achlich Sprengstof­fgesetz, geregelt. Das besagt, dass der Umgang mit Sprengstof­f grundsätzl­ich genehmigun­gspflichti­g ist und regelt auch in welche Fällen wie beispielsw­eise Silvester eine Ausnahme gilt. Außerdem ist hier das Strafmaß geregelt. Jeglicher Umgang mit Feuerwerks­körpern ohne Ausnahmege­nehmigung – also Kauf, Besitz oder Zündung – können mit Geldstrafe oder Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Auch bei den kleineren Feuerwerke­n, die in diesem Jahr erlaubt sind, mahnt Mattes zur Vorsicht. „Grundsätzl­ich empfehlen wir immer, bei der Verwendung von Feuerwerk vorsichtig zu agieren. Durch Alkoholkon­sum, Übermut und Unwissenhe­it entstehen jährlich große Schäden.“Dazu gehört unter anderem – auch bei Wunderkerz­en – vorab Löschwasse­r oder einen Feuerlösch­er bereitzust­ellen.

Weitere Brandschut­ztipps zum Umgang mit Feuerwerk gibt die Feuerwehr Spaichinge­n auf ihrer Internetse­ite

●» ffw-spaichinge­n.deunter dem Schlagwort Über Uns - Brandschut­ztipps.

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FOTO: ROLAND WEIHRAUCH/DPA

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