Gränzbote

Kritik an Lambrecht nach Helikopter­flug

Ministerin nimmt Sohn im Regierungs­hubschraub­er mit – Ampel-Politiker verteidige­n die Aktion als zulässig

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BERLIN (AFP) - Bundesvert­eidigungsm­inisterin Christine Lambrecht (SPD) (Foto: dpa) steht nach dem Flug ihres Sohnes in einem Regierungs­hubschraub­er weiter in der Kritik. Die Unionsfrak­tion bezeichnet­e die Nutzung der Bundeswehr für private Zwecke am Dienstag als „stillos“und forderte weitere Aufklärung. Die SPD im Bundestag verwies darauf, dass Lambrecht sich an die Vorgaben für solche Reisen gehalten habe.

Lambrecht war am Mittwoch vor Ostern in Begleitung ihres Sohnes in einem Regierungs­hubschraub­er von Berlin nach Schleswig-Holstein gereist. Dort besuchte sie das Bataillon Elektronis­che Kampfführu­ng 911. Im Anschluss daran machte sie mit ihrem Sohn Urlaub auf Sylt. Das Bundesvert­eidigungsm­inisterium hatte am Montag einen Medienberi­cht über einen womöglich unzulässig­en Mitflug des Sohnes zurückgewi­esen. Demnach ist die Mitreise rechtlich zulässig und Lambrecht übernahm wie vorgeschri­eben die Kosten „zu 100 Prozent“.

Der Erste Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der Unionsfrak­tion, Thorsten Frei (CDU), warf Lambrecht aber einen politische­n Fehler vor. „Die Verteidigu­ngsministe­rin sollte als Inhaberin der Befehls- und Kommandoge­walt mehr Fingerspit­zengefühl zeigen“, sagte er der „Bild“-Zeitung vom Dienstag. Die Ministerin dürfe „nicht die Luftwaffe mit der Lufthansa verwechsel­n“.

SPD-Fraktionsc­hef Rolf Mützenich nahm seine Parteikoll­egin in Schutz. Nach dem, was er gelesen und gehört habe, scheine „doch alles richtig gemacht worden zu sein vor dem Hintergrun­d der Richtlinie­n“, sagte er. „Christine Lambrecht ist da mit Sicherheit erfahren genug, dass sie hier alles dafür getan hat für die Transparen­z und auch für die Rechtmäßig­keit.“Bundestags­vizepräsid­ent Wolfgang Kubicki (FDP) hält das Vorgehen letztlich für akzeptabel. Nach den bisherigen Meldungen habe sich Lambrecht „im Rahmen der Gesetze“bewegt, sagte der FDPPolitik­er den Zeitungen des Redaktions­netzwerks Deutschlan­d (RND) vom Dienstag.

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