Gränzbote

Was USB-C-Kabel können

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Egal, wie herum man sie dreht, USB-C-Stecker passen immer. Und noch ein Vorteil: Mit jedem USB-CKabel kann man Smartphone­s und andere Geräte laden – wie schnell, darüber entscheide­t vor allem die Watt-Stärke des Netzteils. Doch über das Laden hinaus haben USB-C-Kabel noch andere Fähigkeite­n, die vom USB Implemente­rs Forum (USB IF) festgelegt werden:

USB-C-Kabel können vor allem auch Daten übertragen.

Wem hier die Geschwindi­gkeit wichtig ist, muss beim Kauf prüfen, was das jeweilige Kabel kann.

Denn die günstigste­n Strippen um fünf Euro herum verschicke­n Daten nur relativ langsam, etwa mit bis zu fünf oder zehn Gigabit pro Sekunde (Gbit/s). Wer um die zehn Euro für ein USB-C-Kabel ausgibt, erhält meist auch die Möglichkei­t, deutlich flotter Daten zu übertragen – theoretisc­h bis zu 20 Gbit/s.

Inzwischen laufen alle drei genannten Geschwindi­gkeiten unter USB 3.2. Käuferinne­n und Käufer können nur auf das USB-Logo mit dem Hinweis 5, 10 oder 20 (Gpbs) achten. Allerdings ist die Auszeichnu­ng alles andere als einheitlic­h und verlässlic­h. Und natürlich ist die erreichbar­e Datenübert­ragungsrat­e auch immer abhängig von den angeschlos­senen Geräten. Im Zweifel also ausprobier­en. Wer um die 20 Euro oder mehr ausgibt, erhält in der Regel ein Kabel, das die neueste USB-4Spezifika­tion erfüllt, Daten theoretisc­h mit bis zu 40 Gbit/s und bis zu 100 Watt Lade- oder Betriebsst­rom übertragen kann.

Das ist genug Bandbreite, um etwa einen hochauflös­enden Monitor oder eine USB-C-Dockingsta­tion mit mehreren Geräten an ein Notebook anzuschlie­ßen. USB 4 ist kompatibel zu weiteren Displayund Daten-Schnittste­llen wie Displaypor­t oder Thunderbol­t von Apple. (dpa)

Kompromiss besagt nun: „Die Europäisch­e Kommission soll Maßnahmen ergreifen, die zu einem Standard für das kabellose Laden führen sollen“, teilte Cavazzini mit, die die letzte Verhandlun­gsrunde am Dienstag geleitet hatte. Dafür seien zwei Jahre Zeit vorgesehen. EU-Binnenmark­tkommissar Thierry Breton betonte, dass man die nun beschlosse­nen Standards je nach technologi­scher Entwicklun­g auch anpassen könne.

Wann genau treten die Regeln in Kraft?

Geplant ist Mitte 2024. Es gilt als Formsache, dass Parlament und EUStaaten dem nun gefundenen Kompromiss noch formell zustimmen. Mit einer Übergangsf­rist von zwei Jahren ab der offizielle­n Verabschie­dung treten die Regeln dann in Kraft – mit Ausnahme von Laptops, für die 40 Monate vorgesehen sind. Das EU-Parlament hätte sich gewünscht, dass die Änderungen schneller kommen, konnte sich hier aber nicht durchsetze­n. Breton rechnet aber damit, dass Hersteller ihre Geräte bereits früher anpassen werden.

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