Gränzbote

Gemeinde Böttingen zieht Vorkaufsre­cht von Waldfläche

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BÖTTINGEN (sz) - Sowohl vom Notariat als auch von der Unteren Forstbehör­de im Landratsam­t Tuttlingen wurde der Gemeinde Böttingen – wie in solchen Fällen üblich – mitgeteilt, dass eine Erbengemei­nschaft eine Waldfläche mit 4.130 Quadratmet­er im Gewann „Storchentä­le“veräußert hat.

Die Gemeinde habe hier ein gesetzlich­es Vorkaufsre­cht nach dem Landeswald­gesetz. Dieses könne dann ausgeübt werden, wenn es der Verbesseru­ng der

Waldstrukt­ur oder der Sicherung der Schutz- oder Erholungsf­unktion diene.

Nach Rückspräch­e mit Revierleit­er Mauthe mache es Sinn, in diesem Fall das Vorkaufsre­cht auszuüben, da die Gemeinde direkte Anliegerin des Grundstück­s sei und die kommunale Waldfläche in diesem Bereich arrondiert werden könnte.

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeindera­t das Vorkaufsre­cht auszuüben.

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