Gemeinde Böttingen zieht Vorkaufsrecht von Waldfläche
BÖTTINGEN (sz) - Sowohl vom Notariat als auch von der Unteren Forstbehörde im Landratsamt Tuttlingen wurde der Gemeinde Böttingen – wie in solchen Fällen üblich – mitgeteilt, dass eine Erbengemeinschaft eine Waldfläche mit 4.130 Quadratmeter im Gewann „Storchentäle“veräußert hat.
Die Gemeinde habe hier ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem Landeswaldgesetz. Dieses könne dann ausgeübt werden, wenn es der Verbesserung der
Waldstruktur oder der Sicherung der Schutz- oder Erholungsfunktion diene.
Nach Rückspräche mit Revierleiter Mauthe mache es Sinn, in diesem Fall das Vorkaufsrecht auszuüben, da die Gemeinde direkte Anliegerin des Grundstücks sei und die kommunale Waldfläche in diesem Bereich arrondiert werden könnte.
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat das Vorkaufsrecht auszuüben.