Mehrfamilienhäuser dürfen höher werden als im Bebauungsplan geregelt
Gemeinderat Gosheim stimmt mit einigen Gegenstimmen der Überschreitung zu - Friedhofsmauer auch ein Thema
GOSHEIM - Sollte bei einem erst kürzlich erstellten Bebauungsplan und Satzungsbeschluss nun gleich wieder eine Befreiung erteilt werden? Dies war die große Frage, als es im Gosheimer Gemeinderat um zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Stellplätzen in der Schubertstraße/Mozartstraße ging. Vor allem die Abweichung der Firsthöhe bei einer maximalen Höhe von neun auf 9,31 Meter beziehungsweise 9,47 Meter spielte in der Diskussion im Rat eine Rolle.
Diese geringfügige Überschreitung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Baurechtsbehörde hat damit kein Problem. Trotz Bedenken erklärte sich das Gremium aus Gründen der Gleichbehandlung bereit, die in den letzten drei Jahren geänderten Bebauungspläne nochmals zu korrigieren. Dies wird vor allem damit begründet, dass es sehr erfreulich sei, dass einheimische Investoren
Bauvorhaben durchführen. In diesem Fall werden 14 neue Wohneinheiten geschaffen. Jedoch handle es sich hier um einen Präzedenzfall, der auch allen anderen bauwilligen Grundstückseigentümern in Gosheim zugutekommen soll.
Der Rat erteilte bei vier Gegenstimmen das Einvernehmen zu dem Bauantrag. Die Verwaltung wurde beauftragt, die geänderten Bebauungspläne der Firsthöhe auf 9,50 Meter anzupassen. Bei einem weiteren Bauvorhaben handelte es sich um den geplanten Bau einer 2,20 Meter hohen Lärmschutzwand auf dem Grundstück Uhlandstraße 53. Erlaubt sind hier allerdings nur 80 Zentimeter.
Da das Sichtfeld im dortigen Kreuzungsbereich dennoch gewährleistet ist, wurde die Zustimmung erteilt. Ein Vor-Ort-Termin zur Prüfung der genauen Sichtverhältnisse in diesem Bereich soll in Zusammenarbeit mit Verbandsbauamt und Polizei noch stattfinden.
Bürgermeister Andre Kielack berichtete, dass das Land Baden-Württemberg die Errichtung eines landesweiten Biotopverbunds plant. Durch diesen sollen Korridore zwischen den Lebensräumen einzelner Tierund Pflanzenarten geschaffen werden. Die Zielvorgabe sieht bis 2030 vor, dass 15 Prozent des Offenlandes hierzu herangezogen werden sollen.
Kielack geht davon aus, dass die Biotopverbünde rechtlich in naher Zukunft verpflichtend werden und schlägt darum vor, die notwendigen Beschlüsse dazu frühzeitig auf den Weg zu bringen. Die Kosten für die Gemeinde lägen hierfür bei lediglich 1500 Euro, da der Rest über die 90 Prozent Förderung des Landes abgedeckt werden können. Großer Vorteil bei der Erstellung der Biotopverbundsplanung ist, dass zeitgleich eine Ökopunkte-Analyse erstellt werden kann. So können bei künftigen Baumaßnahmen im Außenbereich entsprechende Ersatzflächen als mögliche Tauschflächen mit einbezogen werden. Der Neubau der Friedhofsmauer soll Anfang Juli beginnen. Eine Fertigstellung bis zum Herbst kann momentan nicht vorausgesagt werden, da die Materiallieferung aufgrund der aktuellen Marktsituation schwierig ist. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten zum Angebotspreis von 211 995,35 Euro an die Firma Gruler Bau GmbH, Gosheim.
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung umfasst die Bereiche Albstraße, Alemannenstraße, Bergstraße, Brunnenstraße, Egartenstraße, Hölderlinweg, Jurastraße, Schwabenstraße, Silcherstraße, Talstraße und Uhlandstraße. Die Arbeiten wurden zum Angebotspreis von 319 878,65 Euro an die Firma Waldmann, Gosheim vergeben.