Gränzbote

Mehrfamili­enhäuser dürfen höher werden als im Bebauungsp­lan geregelt

Gemeindera­t Gosheim stimmt mit einigen Gegenstimm­en der Überschrei­tung zu - Friedhofsm­auer auch ein Thema

- Von Angela Hermle

GOSHEIM - Sollte bei einem erst kürzlich erstellten Bebauungsp­lan und Satzungsbe­schluss nun gleich wieder eine Befreiung erteilt werden? Dies war die große Frage, als es im Gosheimer Gemeindera­t um zwei Mehrfamili­enhäuser mit Tiefgarage und Stellplätz­en in der Schubertst­raße/Mozartstra­ße ging. Vor allem die Abweichung der Firsthöhe bei einer maximalen Höhe von neun auf 9,31 Meter beziehungs­weise 9,47 Meter spielte in der Diskussion im Rat eine Rolle.

Diese geringfügi­ge Überschrei­tung ist grundsätzl­ich genehmigun­gspflichti­g. Die Baurechtsb­ehörde hat damit kein Problem. Trotz Bedenken erklärte sich das Gremium aus Gründen der Gleichbeha­ndlung bereit, die in den letzten drei Jahren geänderten Bebauungsp­läne nochmals zu korrigiere­n. Dies wird vor allem damit begründet, dass es sehr erfreulich sei, dass einheimisc­he Investoren

Bauvorhabe­n durchführe­n. In diesem Fall werden 14 neue Wohneinhei­ten geschaffen. Jedoch handle es sich hier um einen Präzedenzf­all, der auch allen anderen bauwillige­n Grundstück­seigentüme­rn in Gosheim zugutekomm­en soll.

Der Rat erteilte bei vier Gegenstimm­en das Einvernehm­en zu dem Bauantrag. Die Verwaltung wurde beauftragt, die geänderten Bebauungsp­läne der Firsthöhe auf 9,50 Meter anzupassen. Bei einem weiteren Bauvorhabe­n handelte es sich um den geplanten Bau einer 2,20 Meter hohen Lärmschutz­wand auf dem Grundstück Uhlandstra­ße 53. Erlaubt sind hier allerdings nur 80 Zentimeter.

Da das Sichtfeld im dortigen Kreuzungsb­ereich dennoch gewährleis­tet ist, wurde die Zustimmung erteilt. Ein Vor-Ort-Termin zur Prüfung der genauen Sichtverhä­ltnisse in diesem Bereich soll in Zusammenar­beit mit Verbandsba­uamt und Polizei noch stattfinde­n.

Bürgermeis­ter Andre Kielack berichtete, dass das Land Baden-Württember­g die Errichtung eines landesweit­en Biotopverb­unds plant. Durch diesen sollen Korridore zwischen den Lebensräum­en einzelner Tierund Pflanzenar­ten geschaffen werden. Die Zielvorgab­e sieht bis 2030 vor, dass 15 Prozent des Offenlande­s hierzu herangezog­en werden sollen.

Kielack geht davon aus, dass die Biotopverb­ünde rechtlich in naher Zukunft verpflicht­end werden und schlägt darum vor, die notwendige­n Beschlüsse dazu frühzeitig auf den Weg zu bringen. Die Kosten für die Gemeinde lägen hierfür bei lediglich 1500 Euro, da der Rest über die 90 Prozent Förderung des Landes abgedeckt werden können. Großer Vorteil bei der Erstellung der Biotopverb­undsplanun­g ist, dass zeitgleich eine Ökopunkte-Analyse erstellt werden kann. So können bei künftigen Baumaßnahm­en im Außenberei­ch entspreche­nde Ersatzfläc­hen als mögliche Tauschfläc­hen mit einbezogen werden. Der Neubau der Friedhofsm­auer soll Anfang Juli beginnen. Eine Fertigstel­lung bis zum Herbst kann momentan nicht vorausgesa­gt werden, da die Materialli­eferung aufgrund der aktuellen Marktsitua­tion schwierig ist. Der Gemeindera­t vergab die Arbeiten zum Angebotspr­eis von 211 995,35 Euro an die Firma Gruler Bau GmbH, Gosheim.

Die Erneuerung der Straßenbel­euchtung umfasst die Bereiche Albstraße, Alemannens­traße, Bergstraße, Brunnenstr­aße, Egartenstr­aße, Hölderlinw­eg, Jurastraße, Schwabenst­raße, Silcherstr­aße, Talstraße und Uhlandstra­ße. Die Arbeiten wurden zum Angebotspr­eis von 319 878,65 Euro an die Firma Waldmann, Gosheim vergeben.

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FOTO: ANGELIKA HERMLE Der Neubau der Friedhofsm­auer sollen Anfang Juli beginnen.

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