Vandalismus beim FC Weigheim
Immer wieder wird der Verein Opfer blinder Zerstörungswut
VS-WEIGHEIM (sbo) - Aus einer Nachricht des Platzwarts Horst Uhl vom FC Weigheim klingt die Frustration heraus. Der Grund wird schnell deutlich: Es geht um Vandalismus.
Wäre der Fußballclub des östlichsten der elf Stadtbezirke von Villingen-Schwenningen zum ersten Mal von Vandalen heimgesucht worden, sähe das anders aus. Man ärgerte sich, würde genauso schimpfen, trotzdem liegen die Dinge nun eben anders. Denn man hat ein echtes, wiederkehrendes Problem: „In regelmäßigen Abständen randalieren Jugendliche auf und um das Sportgelände des FC Weigheim herum“, moniert der Verein in seiner Mitteilung stellte vorneweg klar: „Der Verein ist alleiniger Besitzer der Sportanlagen“und als solcher obliegt ihm auch das Hausrecht. Von diesem schließlich könne er Gebrauch machen, „ohne Wenn und Aber“, wird betont.
Nun lädt so ein Sportplatz zum Bolzen und auch zu Treffen ein. Aber: Der private Spielbetrieb auf den zwei Plätzen ist „aus vereinstechnischen und versicherungsrechtlichen“Gründen untersagt – darauf weist der FC Weigheim nochmals hin. Unbefugten Privatpersonen sowie Kindern und Jugendlichen sei das Herumziehen der Tore in die Sportanlagen untersagt und das sei nicht nur beim FC
Weigheim so, sondern eine Vorschrift des Württembergischen Fußballverbandes, an die sich die Vereine halten. Auslöser dafür sei der tödliche Unfall eines Jungen gewesen.
Um sich vor möglichen Schadensforderungen zu schützen, „haben die Vereine die Pflichtvorkehrungen zu treffen und das Hausrecht auszuüben“, erklärt der FC Weigheim und schreibt von vorliegenden Hinweisen bezüglich der Vorfälle auf seinem Areal. Gegebenenfalls drohe unbefugt Anwesenden nun eben ein Platzverbot.
Neben der versicherungsrechtlichen Situation strapazieren die ständig wiederkehrenden Zerstörungen
aber auch schlichtweg die Nerven Ehrenamtlicher. Der FC Weigheim pflegt und betreut durch beauftragten Platzwart die gesamten Anlagen, „so dass die Sportler wie auch die Allgemeinheit bei Veranstaltungen einen angenehmen Aufenthalt genießen können“.
Das Zerstören und Randalieren mit Sachbeschädigungsfolgen auf dem Sportgelände sei in höchstem Maße als unsportlich zu bewerten. „Zum einen nimmt man den Spielplatz in Anspruch, zum anderen sabotiert und zerstört man dem Verein die Sportanlagen.“In den sogenannten „Blechvillas“ist der Aufenthalt wegen wiederholter Sachbeschädigung untersagt. Wer
Lampen zerschlägt, Inventar zerstört, ständig Müll aller Art hinterlässt, dem müsse gesagt sein, „solche Rabauken haben auf dem Sportgelände nichts zu suchen“.
Um allen Sportwilligen, die nicht im Verein sind, eine Möglichkeit zur Betätigung zu bieten, richtete der FC Weigheim eigens einen Bolzplatz ein, der auf eigene Gefahr und ohne jegliche Vereinshaftung benutzt werden kann, sofern die Vorgaben befolgt werden.
„Das ist in der Schule wie im Berufsleben nicht anders. Im Leben gibt es Regeln, ohne diese es keine Kultur, kein Miteinander geben kann!“Wenn Horst Uhl als Platzwart und Mitglied des FC Vorwärts an diese Vorgänge denkt, kommt er offenbar so richtig in Fahrt – er schreibt von Eltern, die dem Verein vorschreiben wollen, was auf dem Sportgelände zu laufen hat, „so weit kommt es noch“und von „Vandalpsychopathen“, die an der Fest- und Sporthalle Salzgut aus dem Container holen und auf dem Hof ausleeren, Kleinwerkzeug entwenden oder auf die Straße werfen.
Eltern sollten, findet er, den Sprösslingen erklären, „was Sachbeschädigung heißt“. “Das gilt auch für jene Kleinkicker, die ins reguläre Training am Abend kommen.
Die zum Teil auch tagsüber auf dem Sportgelände sind.“Das Proble viele Vereine und Gemeinden.