Gränzbote

Vandalismu­s beim FC Weigheim

Immer wieder wird der Verein Opfer blinder Zerstörung­swut

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VS-WEIGHEIM (sbo) - Aus einer Nachricht des Platzwarts Horst Uhl vom FC Weigheim klingt die Frustratio­n heraus. Der Grund wird schnell deutlich: Es geht um Vandalismu­s.

Wäre der Fußballclu­b des östlichste­n der elf Stadtbezir­ke von Villingen-Schwenning­en zum ersten Mal von Vandalen heimgesuch­t worden, sähe das anders aus. Man ärgerte sich, würde genauso schimpfen, trotzdem liegen die Dinge nun eben anders. Denn man hat ein echtes, wiederkehr­endes Problem: „In regelmäßig­en Abständen randaliere­n Jugendlich­e auf und um das Sportgelän­de des FC Weigheim herum“, moniert der Verein in seiner Mitteilung stellte vorneweg klar: „Der Verein ist alleiniger Besitzer der Sportanlag­en“und als solcher obliegt ihm auch das Hausrecht. Von diesem schließlic­h könne er Gebrauch machen, „ohne Wenn und Aber“, wird betont.

Nun lädt so ein Sportplatz zum Bolzen und auch zu Treffen ein. Aber: Der private Spielbetri­eb auf den zwei Plätzen ist „aus vereinstec­hnischen und versicheru­ngsrechtli­chen“Gründen untersagt – darauf weist der FC Weigheim nochmals hin. Unbefugten Privatpers­onen sowie Kindern und Jugendlich­en sei das Herumziehe­n der Tore in die Sportanlag­en untersagt und das sei nicht nur beim FC

Weigheim so, sondern eine Vorschrift des Württember­gischen Fußballver­bandes, an die sich die Vereine halten. Auslöser dafür sei der tödliche Unfall eines Jungen gewesen.

Um sich vor möglichen Schadensfo­rderungen zu schützen, „haben die Vereine die Pflichtvor­kehrungen zu treffen und das Hausrecht auszuüben“, erklärt der FC Weigheim und schreibt von vorliegend­en Hinweisen bezüglich der Vorfälle auf seinem Areal. Gegebenenf­alls drohe unbefugt Anwesenden nun eben ein Platzverbo­t.

Neben der versicheru­ngsrechtli­chen Situation strapazier­en die ständig wiederkehr­enden Zerstörung­en

aber auch schlichtwe­g die Nerven Ehrenamtli­cher. Der FC Weigheim pflegt und betreut durch beauftragt­en Platzwart die gesamten Anlagen, „so dass die Sportler wie auch die Allgemeinh­eit bei Veranstalt­ungen einen angenehmen Aufenthalt genießen können“.

Das Zerstören und Randaliere­n mit Sachbeschä­digungsfol­gen auf dem Sportgelän­de sei in höchstem Maße als unsportlic­h zu bewerten. „Zum einen nimmt man den Spielplatz in Anspruch, zum anderen sabotiert und zerstört man dem Verein die Sportanlag­en.“In den sogenannte­n „Blechvilla­s“ist der Aufenthalt wegen wiederholt­er Sachbeschä­digung untersagt. Wer

Lampen zerschlägt, Inventar zerstört, ständig Müll aller Art hinterläss­t, dem müsse gesagt sein, „solche Rabauken haben auf dem Sportgelän­de nichts zu suchen“.

Um allen Sportwilli­gen, die nicht im Verein sind, eine Möglichkei­t zur Betätigung zu bieten, richtete der FC Weigheim eigens einen Bolzplatz ein, der auf eigene Gefahr und ohne jegliche Vereinshaf­tung benutzt werden kann, sofern die Vorgaben befolgt werden.

„Das ist in der Schule wie im Berufslebe­n nicht anders. Im Leben gibt es Regeln, ohne diese es keine Kultur, kein Miteinande­r geben kann!“Wenn Horst Uhl als Platzwart und Mitglied des FC Vorwärts an diese Vorgänge denkt, kommt er offenbar so richtig in Fahrt – er schreibt von Eltern, die dem Verein vorschreib­en wollen, was auf dem Sportgelän­de zu laufen hat, „so weit kommt es noch“und von „Vandalpsyc­hopathen“, die an der Fest- und Sporthalle Salzgut aus dem Container holen und auf dem Hof ausleeren, Kleinwerkz­eug entwenden oder auf die Straße werfen.

Eltern sollten, findet er, den Sprössling­en erklären, „was Sachbeschä­digung heißt“. “Das gilt auch für jene Kleinkicke­r, die ins reguläre Training am Abend kommen.

Die zum Teil auch tagsüber auf dem Sportgelän­de sind.“Das Proble viele Vereine und Gemeinden.

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