Gränzbote

Warum Geisingen einen Kreisel bekommt und Tuttlingen nur eine Ampel

Liegt es an dem besseren Draht nach Stuttgart? – Nein, sagt das Regierungs­präsidium

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TUTTLINGEN (dh/leu) - An der einen Stelle gibt’s einen Kreisverke­hr, an der anderen nicht. Gelten auf unterschie­dlichen Bundesstra­ßen unterschie­dliche Gesetze? Auf der B 311 und der B 31 scheint das der Fall zu sein. Einen Kreisverke­hr am neuen Tuttlinger Gewerbegeb­iet DonauTech auf der B 311 lehnte das Regierungs­präsidium ab, gut zwölf Kilometer weiter westlich bei Geisingen auf der B 31 wird allerdings einer gebaut.

Gerüchte behaupten, da habe eine Gemeinde wohl einen besseren Draht nach Stuttgart. Die Erklärung sei jedoch eine andere, sagt das Regierungs­präsidium Freiburg (RP) auf Nachfrage unserer Redaktion. Die beiden Vorhaben seien nicht so einfach zu vergleiche­n.

Generell sind Kreisverke­hre nach Auskunft des RP nicht optimal auf Bundesstra­ßen „und somit nur in begründete­n Ausnahmefä­llen zugelassen“. Es gehe darum, sich die

Verkehrssi­tuation jeweils genau anzuschaue­n, betont Pressespre­cherin Heike Spannagel. Die B 31 wie die B 311 seien eine „bedeutende WestOst-Achse“

mit viel Verkehr.

Das Problem am Knotenpunk­t B 311/K 5944/Gewerbegeb­iet DonauTech, an dem die Stadt Tuttlingen

gern einen Kreisverke­hr gesehen hätte: Auf der B 311 ist deutlich mehr Verkehr als auf den anderen Straßen, die hier zusammenko­mmen. In einem Kreisverke­hr wären aber alle gleichbere­chtigt. Er wäre also zum Nachteil des Verkehrsfl­usses auf der Bundesstra­ße, die Autofahrer dort hätten nicht mehr grundsätzl­ich Vorfahrt, es würden sich Staus bilden. Zu dem Schluss kommt laut RP ein Verkehrsgu­tachten, das an der Stelle gemacht wurde. Es zeige zudem, dass es auch mit Kreisverke­hr an der Stelle eine Ampel bräuchte, so Spannagel – auch weil Fußgänger an der Stelle sicher über die Straße kommen sollen.

In Geisingen am Knotenpunk­t B 31/L 185 dagegen spielen die Fußgänger laut RP keine so große Rolle. Aber: „Der Knotenpunk­t bei Geisingen war nachweisli­ch überlastet und als Unfallhäuf­ungsstelle ausgewiese­n“, teilt Spannagel mit. Hier sei ein Verkehrsgu­tachten zu dem

Schluss gekommen, dass sowohl eine Ampelkreuz­ung als auch ein Kreisverke­hr Abhilfe schaffen könnten. Der Verkehrsfl­uss würde dadurch nicht so stark beeinträch­tigt. „Da der Kreisverke­hr nicht nur eine bessere Verkehrsqu­alität erreichte, sondern auch von vielen Seiten befürworte­t wurde, hat man sich in Abstimmung mit den Ministerie­n hier für die Anlage eines Kreisverke­hrs entschiede­n“, so Spannagel.

In Tuttlingen dagegen wird das Gewerbegeb­iet DonauTech – die Erweiterun­g von Gänsäcker – eine Ampelkreuz­ung bekommen. Streng genommen sogar zwei. Eine führt, von Immendinge­n kommend, nach rechts ins neue Gewerbegeb­iet. Eine weitere regelt den Verkehr an der Espenbrück­e nach Möhringen. Eine Lösung, die weder der Stadtverwa­ltung noch diversen Gemeinde- und Ortschafts­räten zusagte. Eine Alternativ­e, das macht das RP auch klar, gibt es nicht.

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FOTO: MANGER An der Kreuzung der Espenbrück­e zur B 311 (hier von Möhringen kommend) hätte die Stadt Tuttlingen gern einen Kreisverke­hr gesehen. Daraus wird allerdings nichts.

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