Gränzbote

Juristisch­e Konsequenz­en wegen eines Hassposts gegen Claudia Roth

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MÜNCHEN (dpa) - Ein besonders abwertende­r Hasspost im Internet mit einem Foto von Kulturstaa­tsminister­in Claudia Roth (Grüne) hat für einen Mann aus Oberbayern rechtliche Folgen. Er müsse in Zukunft eine konkrete Beleidigun­g der Staatsmini­sterin unterlasse­n und obendrein die Kosten des Verfahrens in Höhe von 2500 Euro tragen, befand das Landgerich­t München II in einer einstweili­gen Verfügung, die am Freitag bekannt gegeben wurde. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräf­tig.

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