Juristische Konsequenzen wegen eines Hassposts gegen Claudia Roth
MÜNCHEN (dpa) - Ein besonders abwertender Hasspost im Internet mit einem Foto von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hat für einen Mann aus Oberbayern rechtliche Folgen. Er müsse in Zukunft eine konkrete Beleidigung der Staatsministerin unterlassen und obendrein die Kosten des Verfahrens in Höhe von 2500 Euro tragen, befand das Landgericht München II in einer einstweiligen Verfügung, die am Freitag bekannt gegeben wurde. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.