Gränzbote

Friedrichs­hafen siegt im Streit um Zeppelin-Stiftung

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FRIEDRICHS­HAFEN (mh) - Im juristisch­en Streit um die Zeppelin-Stiftung haben Albrecht von Brandenste­inZeppelin und sein Sohn Frederic vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) des Landes Baden-Württember­g eine Niederlage erlitten. An ihrem Ziel, die Stiftung der Kontrolle der Stadt Friedrichs­hafen zu entreißen und sie in alter Form mit Mitglieder­n der eigenen Familie an entscheide­nder Stelle wiederherz­ustellen, wollen der Urenkel und der Ururenkel des Luftschiff­pioniers Graf Ferdinand von Zeppelin offenbar festhalten.

Die Stiftung – Mehrheitse­ignerin des Autozulief­eres ZF und alleiniger Besitzer des Baumaschin­enhändlers Zeppelin GmbH – war 1947 der Stadt Freidrichs­hafen übertragen worden. Dieser Schritt sei rechtswidr­ig gewesen, sagen die beiden Adligen aus Mittelbibe­rach. Die Stadt setze die Erträge der Stiftung nicht nach dem Willen des Gründers ein. Ein Antrag aus dem Jahr 2015 mit dem Ziel, die alte Stiftung wiederzube­leben, war vom Regierungs­präsidium Tübingen abgelehnt worden. Dagegen klagten die Nachfahren vor dem Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n.

Vergebens. Es gebe gar kein Klagerecht, so die Sigmaringe­r Richter im Jahr 2020. Albrecht und Frederic von Brandenste­in-Zeppelin gingen in die Berufung, die der VGH in Mannheim jetzt abgewiesen hat. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Wie die beiden auf das Urteil, dessen Begründung noch nicht vorliegt, reagieren, ließen sie am Donnerstag offen.

„Mit der Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofs ist unsere Rechtsposi­tion erneut bestätigt worden“, sagt Friedrichs­hafens Oberbürger­meister Andreas Brand. Regierungs­präsident Klaus Tappeser äußerte die Hoffnung, dass mit dem Urteil „der notwendige Rechtsfrie­den“hergestell­t werde.

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