Friedrichshafen siegt im Streit um Zeppelin-Stiftung
FRIEDRICHSHAFEN (mh) - Im juristischen Streit um die Zeppelin-Stiftung haben Albrecht von BrandensteinZeppelin und sein Sohn Frederic vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes Baden-Württemberg eine Niederlage erlitten. An ihrem Ziel, die Stiftung der Kontrolle der Stadt Friedrichshafen zu entreißen und sie in alter Form mit Mitgliedern der eigenen Familie an entscheidender Stelle wiederherzustellen, wollen der Urenkel und der Ururenkel des Luftschiffpioniers Graf Ferdinand von Zeppelin offenbar festhalten.
Die Stiftung – Mehrheitseignerin des Autozulieferes ZF und alleiniger Besitzer des Baumaschinenhändlers Zeppelin GmbH – war 1947 der Stadt Freidrichshafen übertragen worden. Dieser Schritt sei rechtswidrig gewesen, sagen die beiden Adligen aus Mittelbiberach. Die Stadt setze die Erträge der Stiftung nicht nach dem Willen des Gründers ein. Ein Antrag aus dem Jahr 2015 mit dem Ziel, die alte Stiftung wiederzubeleben, war vom Regierungspräsidium Tübingen abgelehnt worden. Dagegen klagten die Nachfahren vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen.
Vergebens. Es gebe gar kein Klagerecht, so die Sigmaringer Richter im Jahr 2020. Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin gingen in die Berufung, die der VGH in Mannheim jetzt abgewiesen hat. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Wie die beiden auf das Urteil, dessen Begründung noch nicht vorliegt, reagieren, ließen sie am Donnerstag offen.
„Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist unsere Rechtsposition erneut bestätigt worden“, sagt Friedrichshafens Oberbürgermeister Andreas Brand. Regierungspräsident Klaus Tappeser äußerte die Hoffnung, dass mit dem Urteil „der notwendige Rechtsfrieden“hergestellt werde.