Das muss man beim eigenen Pool beachten:
Diese Auskünfte gibt das Landratsamt Tuttlingen:
Ab welcher Poolgröße braucht es einen Bauantrag?
Pools im Siedlungsbereich sind bis
100 Kubikmeter genehmigungsfrei.
Gelegentlich wird ein Pool fest überdacht, ähnlich wie ein Gewächshaus. Dann wird ein Baugenehmigungsverfahren notwendig.
Und wie sieht es mit dem Befüllen der Pools aus?
Die handelsüblichen Gartenpools darf man (noch) mit Trinkwasser befüllen. Es gibt keine Mengenbegrenzung, die das Wasserwirtschaftsamt vorgibt. Die Poolbesitzer können grundsätzlich über ihre Wasseruhr ihren Pool befüllen. Beschränkungen treffen einzig und allein die Wasserversorgungsunterbeseitigung nehmen und diese müssten das dann auch kommunizieren.
Und beim Wasser Ablassen: Was gilt es, zu beachten?
Das Wasser kann grundsätzlich über eine belebte Bodenzone (mit Gras bewachsener Boden, der 30 Zentimeter Dicke haben sollte) abgeleitet werden. Falls die nicht vorhanden ist, darf es nur über den Abwasserkanal abgeleitet werden. Ausnahme: Bei kleineren „Baumarktpools“(etwa sieben bis zehn Kubikmeter Fassungsvermögen) ist eine Versickerung über den Boden oder eine Gartenbewässerung im Einzelfall vertretbar. Eine Anmeldepflicht gegenüber dem Wasserwirtschaftsamt beim Ableiten über den Abwasserkanal gibt es nicht. Jedoch sind die kommunalen Satzungen zur Abwasser
zu beachten – somit ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
Menschen sind ja gerne kreativ. Ist es erlaubt, den Hydranten anzuzapfen, um den eigenen Pool zu befüllen? Tun oder lassen?
Nein! Hydranten anzapfen ist nicht erlaubt und stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar.
Nun soll der Sommer ja heiß und trocken werden: Gibt es Bestimmungen, ab wann kein Wasser mehr für Pools verwendet werden darf?
Als Präventivmaßnahme können die Wasserversorgungsunternehmen und -verbände jederzeit solche Befüllungen untersagen, sofern die Sicherstellung der Wasserversorgung der Bevölkerung gefährdet ist. Dies geschieht per Allgemeinverfügung. (iw)