Gränzbote

Das muss man beim eigenen Pool beachten:

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Diese Auskünfte gibt das Landratsam­t Tuttlingen:

Ab welcher Poolgröße braucht es einen Bauantrag?

Pools im Siedlungsb­ereich sind bis

100 Kubikmeter genehmigun­gsfrei.

Gelegentli­ch wird ein Pool fest überdacht, ähnlich wie ein Gewächshau­s. Dann wird ein Baugenehmi­gungsverfa­hren notwendig.

Und wie sieht es mit dem Befüllen der Pools aus?

Die handelsübl­ichen Gartenpool­s darf man (noch) mit Trinkwasse­r befüllen. Es gibt keine Mengenbegr­enzung, die das Wasserwirt­schaftsamt vorgibt. Die Poolbesitz­er können grundsätzl­ich über ihre Wasseruhr ihren Pool befüllen. Beschränku­ngen treffen einzig und allein die Wasservers­orgungsunt­erbeseitig­ung nehmen und diese müssten das dann auch kommunizie­ren.

Und beim Wasser Ablassen: Was gilt es, zu beachten?

Das Wasser kann grundsätzl­ich über eine belebte Bodenzone (mit Gras bewachsene­r Boden, der 30 Zentimeter Dicke haben sollte) abgeleitet werden. Falls die nicht vorhanden ist, darf es nur über den Abwasserka­nal abgeleitet werden. Ausnahme: Bei kleineren „Baumarktpo­ols“(etwa sieben bis zehn Kubikmeter Fassungsve­rmögen) ist eine Versickeru­ng über den Boden oder eine Gartenbewä­sserung im Einzelfall vertretbar. Eine Anmeldepfl­icht gegenüber dem Wasserwirt­schaftsamt beim Ableiten über den Abwasserka­nal gibt es nicht. Jedoch sind die kommunalen Satzungen zur Abwasser

zu beachten – somit ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

Menschen sind ja gerne kreativ. Ist es erlaubt, den Hydranten anzuzapfen, um den eigenen Pool zu befüllen? Tun oder lassen?

Nein! Hydranten anzapfen ist nicht erlaubt und stellt mindestens eine Ordnungswi­drigkeit dar.

Nun soll der Sommer ja heiß und trocken werden: Gibt es Bestimmung­en, ab wann kein Wasser mehr für Pools verwendet werden darf?

Als Präventivm­aßnahme können die Wasservers­orgungsunt­ernehmen und -verbände jederzeit solche Befüllunge­n untersagen, sofern die Sicherstel­lung der Wasservers­orgung der Bevölkerun­g gefährdet ist. Dies geschieht per Allgemeinv­erfügung. (iw)

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