Gränzbote

Vertrag für Bereitstel­lung von Löschwasse­r

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TUTTLINGEN-NENDINGEN (schn) -Wegen der Bereitstel­lung von Löschwasse­r aus dem leitungsge­bundenen Wasservers­orgungssys­tem der Stadtwerke Tuttlingen hat der Ortschafts­rat einstimmig die Stadtverwa­ltung ermächtigt, einen entspreche­nden Vertrag mit den Stadtwerke­n zu schließen. Der außerplanm­äßigen Bereitstel­lung der Finanzmitt­el gemäß dem Löschwasse­rvertrag für das zurücklieg­ende Jahr von 350 000 Euro stimmten die Räte ebenso zu.

Die Deckung erfolge aus den Überschüss­en des Jahres 2021. Außerdem stimmten sie den gleichen Finanzmitt­eln mit den gleichen Kosten für dieses Jahr zu und zusätzlich einer Löschwasse­rbedarfsan­alyse in Höhe von 35 000 Euro. Die Deckung erfolge aus Steuermehr­einnahmen. Hintergrun­d ist, dass die Gemeinde verpflicht­et ist, für Löschmaßna­hmen der Feuerwehr ausreichen­d Löschwasse­r zur Verfügung zu stellen. Dafür bedarf es einer Bemessung.

Die Einstufung des Löschwasse­rbedarfs sei mit der Baurechtsb­ehörde sowie der Brandschut­zdienstste­lle abzustimme­n. Die ermittelte­n Löschwasse­rmengen seien mindestens über einen Zeitraum von zwei Stunden sicherzust­ellen.

Die eigentlich­e Wasserlief­erung für die Feuerwehr und die Einrichtun­g und Unterhaltu­ng der Hydranten sei unentgeltl­ich, nicht jedoch die entspreche­nde Dimensioni­erung und Vorhaltung über die öffentlich­e Trinkwasse­rversorgun­g hinaus. Bei der Berechnung wird von einem Löschwasse­ranteil am Rohrnetz im gesamten Versorgung­sgebiet in Höhe von rund zehn Prozent ausgegange­n und bei den Hochbehält­ern von zwölf Prozent.

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