Vertrag für Bereitstellung von Löschwasser
TUTTLINGEN-NENDINGEN (schn) -Wegen der Bereitstellung von Löschwasser aus dem leitungsgebundenen Wasserversorgungssystem der Stadtwerke Tuttlingen hat der Ortschaftsrat einstimmig die Stadtverwaltung ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit den Stadtwerken zu schließen. Der außerplanmäßigen Bereitstellung der Finanzmittel gemäß dem Löschwasservertrag für das zurückliegende Jahr von 350 000 Euro stimmten die Räte ebenso zu.
Die Deckung erfolge aus den Überschüssen des Jahres 2021. Außerdem stimmten sie den gleichen Finanzmitteln mit den gleichen Kosten für dieses Jahr zu und zusätzlich einer Löschwasserbedarfsanalyse in Höhe von 35 000 Euro. Die Deckung erfolge aus Steuermehreinnahmen. Hintergrund ist, dass die Gemeinde verpflichtet ist, für Löschmaßnahmen der Feuerwehr ausreichend Löschwasser zur Verfügung zu stellen. Dafür bedarf es einer Bemessung.
Die Einstufung des Löschwasserbedarfs sei mit der Baurechtsbehörde sowie der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Die ermittelten Löschwassermengen seien mindestens über einen Zeitraum von zwei Stunden sicherzustellen.
Die eigentliche Wasserlieferung für die Feuerwehr und die Einrichtung und Unterhaltung der Hydranten sei unentgeltlich, nicht jedoch die entsprechende Dimensionierung und Vorhaltung über die öffentliche Trinkwasserversorgung hinaus. Bei der Berechnung wird von einem Löschwasseranteil am Rohrnetz im gesamten Versorgungsgebiet in Höhe von rund zehn Prozent ausgegangen und bei den Hochbehältern von zwölf Prozent.