Eßlinger Suche nach neuem Ortsvorsteher wohl vor dem Ende
Am 24. Oktober kann der Nachfolger von Hartmut Wanderer bestimmt sein – Ortschaftsrat führte lange Gespräche
TUTTLINGEN-ESSLINGEN (maj) Fast ein halbes Jahr ist es her, dass Hartmut Wanderer das Amt des Ortsvorstehers von Eßlingen abgegeben hat. Kommissarisch kümmert sich dessen vorheriger Stellvertreter Armin Schmid um die Belange des Tuttlinger Stadtteils. Dies könnte sich bald ändern. Denn es gibt, so deutete es Oberbürgermeister Michael Beck bei der Verabschiedung vom Ersten Bürgermeister Emil Buschle an, in dieser Personalie positive Anzeichen.
Auf Anfrage schreibt Laurenzia Balzer, Persönliche Referentin des OB, dass der Ortschaftsrat seit dem Ausscheiden von Hartmut Wanderer verschiedene Gespräche geführt habe. „Diese Überlegungen sind nun zu einem Ergebnis gekommen“, erklärt sie. In der nächsten Ortschaftsratssitzung von Eßlingen
werde es am Donnerstag, 20. Oktober, eine Empfehlung oder einen Vorschlag an den Tuttlinger Gemeinderat
geben, wer künftig dem Ortsteil vorstehen soll. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Tagesordnungspunkt
bis zum 10. Oktober angemeldet ist. Veröffentlicht wird die Tagesordnung drei Tage später. Über die Wahl des neuen Eßlinger Ortsvorstehers könnte der Tuttlinger Gemeinderat dann in seiner Sitzung am Montag, 24. Oktober, abstimmen, teilt Balzer mit.
Ob er das Amt selbst übernimmt oder es einen anderen Kandidat gibt, wollte Schmid als aktuell kommissarischer Ortsvorsteher nichts sagen. Telefonisch erklärt er nur, dass er sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern will.
Rechtlich war die Vakanz auf dem Posten des Ortsvorstehers nicht problematisch. Laut Gemeindeordnung, schreibt Arno Specht, Pressesprecher der Stadt Tuttlingen, führt der Stellvertreter die Geschäfte weiter, bis ein neuer Ortsvorsteher ernannt ist. Auch wenn die „jetzige Lösung rechtskonform ist und theoretisch auch für längere Zeit gelten“könnte, hat sich die Tuttlinger Stadtverwaltung einen „regulär gewählten Ortsvorsteher“gewünscht. Schließlich solle der Ortsvorsteher mit einem „langfristigen Blick Impulse für den Ort geben und Projekte anstoßen“, meint Specht.
Aus den Reihen des aktuell gewählten Ortschaftsrates muss der neue Ortsvorsteher nicht kommen. Allerdings muss er in Eßlingen wohnen. Laut Gemeindeordnung kann sich jeder 18-jährige Deutsche oder aus einem EU-Land wählen lassen. Das Verfahren sieht aber vor, dass sich der Ortschaftsrat auf einen Kandidat einigt und diesen dann dem Gemeinderat zur formalen Bestellung vorschlägt. Dies scheint nach sechs Monaten nun auf den Weg gebracht.