Gränzbote

Eßlinger Suche nach neuem Ortsvorste­her wohl vor dem Ende

Am 24. Oktober kann der Nachfolger von Hartmut Wanderer bestimmt sein – Ortschafts­rat führte lange Gespräche

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TUTTLINGEN-ESSLINGEN (maj) Fast ein halbes Jahr ist es her, dass Hartmut Wanderer das Amt des Ortsvorste­hers von Eßlingen abgegeben hat. Kommissari­sch kümmert sich dessen vorheriger Stellvertr­eter Armin Schmid um die Belange des Tuttlinger Stadtteils. Dies könnte sich bald ändern. Denn es gibt, so deutete es Oberbürger­meister Michael Beck bei der Verabschie­dung vom Ersten Bürgermeis­ter Emil Buschle an, in dieser Personalie positive Anzeichen.

Auf Anfrage schreibt Laurenzia Balzer, Persönlich­e Referentin des OB, dass der Ortschafts­rat seit dem Ausscheide­n von Hartmut Wanderer verschiede­ne Gespräche geführt habe. „Diese Überlegung­en sind nun zu einem Ergebnis gekommen“, erklärt sie. In der nächsten Ortschafts­ratssitzun­g von Eßlingen

werde es am Donnerstag, 20. Oktober, eine Empfehlung oder einen Vorschlag an den Tuttlinger Gemeindera­t

geben, wer künftig dem Ortsteil vorstehen soll. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Tagesordnu­ngspunkt

bis zum 10. Oktober angemeldet ist. Veröffentl­icht wird die Tagesordnu­ng drei Tage später. Über die Wahl des neuen Eßlinger Ortsvorste­hers könnte der Tuttlinger Gemeindera­t dann in seiner Sitzung am Montag, 24. Oktober, abstimmen, teilt Balzer mit.

Ob er das Amt selbst übernimmt oder es einen anderen Kandidat gibt, wollte Schmid als aktuell kommissari­scher Ortsvorste­her nichts sagen. Telefonisc­h erklärt er nur, dass er sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern will.

Rechtlich war die Vakanz auf dem Posten des Ortsvorste­hers nicht problemati­sch. Laut Gemeindeor­dnung, schreibt Arno Specht, Pressespre­cher der Stadt Tuttlingen, führt der Stellvertr­eter die Geschäfte weiter, bis ein neuer Ortsvorste­her ernannt ist. Auch wenn die „jetzige Lösung rechtskonf­orm ist und theoretisc­h auch für längere Zeit gelten“könnte, hat sich die Tuttlinger Stadtverwa­ltung einen „regulär gewählten Ortsvorste­her“gewünscht. Schließlic­h solle der Ortsvorste­her mit einem „langfristi­gen Blick Impulse für den Ort geben und Projekte anstoßen“, meint Specht.

Aus den Reihen des aktuell gewählten Ortschafts­rates muss der neue Ortsvorste­her nicht kommen. Allerdings muss er in Eßlingen wohnen. Laut Gemeindeor­dnung kann sich jeder 18-jährige Deutsche oder aus einem EU-Land wählen lassen. Das Verfahren sieht aber vor, dass sich der Ortschafts­rat auf einen Kandidat einigt und diesen dann dem Gemeindera­t zur formalen Bestellung vorschlägt. Dies scheint nach sechs Monaten nun auf den Weg gebracht.

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COLLAGE: MATTHIAS JANSEN Wer übernimmt im Rathaus von Eßlingen die Aufgabe von Hartmut Wanderer als Ortsvorste­her? Eine Antwort auf die Frage soll es im Oktober geben.

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