Illegale Prostitution in Trossingen
Zwei Frauen boten in Wohnung in Straße Im Tal ihre Dienste an
TROSSINGEN (hoc) - Mehrere Monate lang haben sich Frauen in einem Wohnhaus an der Straße Im Tal illegal prostituiert. Die Polizei hat dem ganzen nach Hinweisen eines Anwohners kürzlich ein Ende bereitet: Die beiden Frauen im Alter von 27 und 32 Jahren wurden nach einer Kontrolle der Kripo Rottweil angezeigt.
Ein Nachbar hatte sich an die Trossinger Zeitung gewandt wegen eines „illegalen Bordells“in dem Gebäude Im Tal, das dort seit ein paar Monaten betrieben werde. Ihn hatte unter anderem gewundert, dass am Eingang eine Kamera angebracht war. Er sei sich „hundertprozentig sicher, dass das illegal sein muss“, wies der Anrufer darauf hin, „dass in einer Kleinstadt eine solche Einrichtung niemals genehmigt würde“.
Bei der Suche nach Informationen im Internet sei er auf einer einschlägigen Homepage bei der Ortsauswahl „Trossingen“direkt bei besagter Adresse gelandet, berichtete der Anwohner. Bei der Trossinger Stadtverwaltung sei ihm gesagt worden, dass er seine Beobachtungen
der Polizei melden solle. „Das zuständige Ordnungsamt hat mir gesagt, dass es der Stadt nicht bekannt sei, dass es so etwas hier gibt.“
Dem Polizeiposten Trossingen auch nicht - der wurde erst durch eine Anfrage der Trossinger Zeitung auf das Etablissement hingewiesen und schaltete die Kriminalpolizei ein. Nach mehreren Wochen Vorlauf kontrollierte die Kripo Rottweil das Gebäude - und stellte fest, dass die Beobachtungen des Nachbarn richtig waren und ein „Verstoß wegen der verbotenen Ausübung von Prostitution“
vorlag. Über ein OnlinePortal hatten die beiden Frauen vor einigen Monaten die Wohnung angemietet und ihre Dienste angeboten. „Sie haben die peruanische Staatsangehörigkeit und keinen festen Wohnsitz in Deutschland“, erläutert Nicole Minge von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit im Polizeipräsidium Konstanz auf Anfrage. „Da den beiden mutmaßlich tatverdächtigen Frauen keine Haftstrafe drohte, wurde eine Sicherheitsleistung erhoben und zwei Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft Rottweil vorgelegt.“
„Grundsätzlich ist das Betreiben eines Rotlichtbetriebs in Trossingen nicht gestattet“, betont Nicole Minge, dass es sich jedoch um kein Bordell gehandelt habe. Gemäß Verordnung der Landesregierung über das Verbot der Prostitution aus dem Jahr 1976 könne im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Konstanz ausschließlich in den großen Kreisstädten Villingen-Schwenningen und Konstanz mit jeweils mehr als 50000 Einwohnern „legal Prostitution ausgeübt werden“.