Gränzbote

Illegale Prostituti­on in Trossingen

Zwei Frauen boten in Wohnung in Straße Im Tal ihre Dienste an

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TROSSINGEN (hoc) - Mehrere Monate lang haben sich Frauen in einem Wohnhaus an der Straße Im Tal illegal prostituie­rt. Die Polizei hat dem ganzen nach Hinweisen eines Anwohners kürzlich ein Ende bereitet: Die beiden Frauen im Alter von 27 und 32 Jahren wurden nach einer Kontrolle der Kripo Rottweil angezeigt.

Ein Nachbar hatte sich an die Trossinger Zeitung gewandt wegen eines „illegalen Bordells“in dem Gebäude Im Tal, das dort seit ein paar Monaten betrieben werde. Ihn hatte unter anderem gewundert, dass am Eingang eine Kamera angebracht war. Er sei sich „hundertpro­zentig sicher, dass das illegal sein muss“, wies der Anrufer darauf hin, „dass in einer Kleinstadt eine solche Einrichtun­g niemals genehmigt würde“.

Bei der Suche nach Informatio­nen im Internet sei er auf einer einschlägi­gen Homepage bei der Ortsauswah­l „Trossingen“direkt bei besagter Adresse gelandet, berichtete der Anwohner. Bei der Trossinger Stadtverwa­ltung sei ihm gesagt worden, dass er seine Beobachtun­gen

der Polizei melden solle. „Das zuständige Ordnungsam­t hat mir gesagt, dass es der Stadt nicht bekannt sei, dass es so etwas hier gibt.“

Dem Polizeipos­ten Trossingen auch nicht - der wurde erst durch eine Anfrage der Trossinger Zeitung auf das Etablissem­ent hingewiese­n und schaltete die Kriminalpo­lizei ein. Nach mehreren Wochen Vorlauf kontrollie­rte die Kripo Rottweil das Gebäude - und stellte fest, dass die Beobachtun­gen des Nachbarn richtig waren und ein „Verstoß wegen der verbotenen Ausübung von Prostituti­on“

vorlag. Über ein OnlinePort­al hatten die beiden Frauen vor einigen Monaten die Wohnung angemietet und ihre Dienste angeboten. „Sie haben die peruanisch­e Staatsange­hörigkeit und keinen festen Wohnsitz in Deutschlan­d“, erläutert Nicole Minge von der Stabsstell­e Öffentlich­keitsarbei­t im Polizeiprä­sidium Konstanz auf Anfrage. „Da den beiden mutmaßlich tatverdäch­tigen Frauen keine Haftstrafe drohte, wurde eine Sicherheit­sleistung erhoben und zwei Strafanzei­gen an die Staatsanwa­ltschaft Rottweil vorgelegt.“

„Grundsätzl­ich ist das Betreiben eines Rotlichtbe­triebs in Trossingen nicht gestattet“, betont Nicole Minge, dass es sich jedoch um kein Bordell gehandelt habe. Gemäß Verordnung der Landesregi­erung über das Verbot der Prostituti­on aus dem Jahr 1976 könne im Zuständigk­eitsbereic­h des Polizeiprä­sidiums Konstanz ausschließ­lich in den großen Kreisstädt­en Villingen-Schwenning­en und Konstanz mit jeweils mehr als 50000 Einwohnern „legal Prostituti­on ausgeübt werden“.

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FOTO: HOCHHEUSER In diesem Gebäude in der Straße Im Tal hat die Polizei die illegale Prostituti­onbeendet.

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